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Im deutschen Reich · 1899-04-01 · Heft 4 (April 1899) · p. 194

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 4 (April 1899)
Article
Die Blutanklage und die Blutankläger
Date
1899-04-01
Page
194 (sequence 10)
Language
German
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mordeten) Kinder oder andere judrnfeindliche Christen diese Kinder heimlich verbergen, um so den Juden etwas anzuhaben und als Preis des Loskaufs von den Quälereien eine Summe Geldes von ihnen zu erpressen, indem sie die durchaus erlogene Angabe machen, daß eben die Juden diese Kinder heimlich und verstohlen geraubt und gemordet haben (vergl. die Bulle Martin's V. vom 20. Februar 1422)." Der Verfasser mußte es wissen, daß der Bischof von Fulda, Kopp, am 4. November 1882 schriftlich erklärte, „daß die Annahme, es könnte von Juden Christenblut zu rituellen Zwecken jemals gebraucht worden sein, weder durch die jüdische Religion noch durch die Geschichte zu begründen ist, und daß eine derartige Beschuldigung, auf welche Voraussetzungen immer sie gestützt werden möge, als eine freventliche Unwahrheit bezeichnet werden muß" (Christliche Zeugnisse gegen die Blutbeschuldigung der Juden, Berlin 1882, Nr. 5). Dem katholischen Verfasser mußte das Gutachten des katholischen Bischofs Dr. Joseph Hubert Reinkens bekannt sein, in dem er die Beschuldigung, „daß jüdische Grundsätze es erlauben oder gar fordern sollten, Christenblut oder überhaupt Menschenblut zu religiösen Zwecken zu gebrauchen", als „eine grundlose und durchaus boshafte Verleumdung" bezeichnet. „Ich nehme keinen Anstand," fährt der Bischof fort, „meinen Abscheu vor einem Gebühren zu bekunden, welches eine Schmach ist für Personen, welche den Namen Christen führen, durch ihre Thaten aber beweisen, daß sie eines Namens unwürdig sind, welcher seinem Träger die Pflicht auferlegt, seinen Nächsten zu lieben wie sich selbst" (daselbst Nr. 6). Ich' übergehe dabei völlig, daß es dem Verfasser, wenn er ehrlich zu Werke gehen wollte, leicht gewesen wäre, aus der einschlägigen leider umfangreichen Literatur zu ersehen, daß bei vielen der angeblichen Fälle bereits der Nachweis der Fälschung erbracht worden ist.") Mit anderen Worten ist Athanasius Fern ein Ver- 21 > •{. B.: Kve, Papers read at the Anglo-Jewish bistorical exhibition, London 8. 137 ff. über den Nitualrnord ,;u Norm ich. lieber dci§ Blutwunder von 1370 lBrüssel! vgl. „VHlfl. Heilung des Iuden-- Ihums" 1W8. S. 331. Heber den Knabenmord von Trient (1475) schreibt der Doge Petrus Mocenigo am 22. April 1475 an den Stadthauptmann von Padua: Wir sind davon überzeugt, daß eben dies Gerücht über den Knabenmord ein Lügenmärchen und ein.SUmftqriff iit (um Geld von Nm

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