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Im deutschen Reich · 1899-04-01 · Heft 4 (April 1899) · p. 186

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 4 (April 1899)
Article
Die Blutanklage und die Blutankläger
Date
1899-04-01
Page
186 (sequence 2)
Language
German
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186 Im deutschen Reich. Ein solches Buch ist eine Warnung vor vorzeitigem Optimismus, indem es die Riesenmacht der zurückgedrängten animistischen Weltanschauung zeigt, welche noch heute breite Volksschichten tyrannisiert. Die Studien Löwenstimm'S sind aber nicht vom Standpunkte des Zeitkritikers und Kulturhistorikers unternomnten. Sie wollen nicht nur neue zahlreiche Beispiele für die Macht des Aberglaubens als Ergänzung der Sammlungen eines Wutke, Mannhardt, Karl Meyer und Anderer aus oft recht entlegenen Quellen darbieten, Löwenstimm'S Studien verfolgen vielmehr einen eminent praktischen Zweck. Sie wollen auf den unheilvollen Konflikt abergläubischer Volksanschauungen mit dem bestehenden Rechte Hinweisen. Wie weit bei einem Verbrechen abergläubische Vorstellungen als treibende Kräfte mitgewirkt haben, das muß besonders bei geringer Geistesentwickelung des Verbrechers bei der Strafbemeffung mit als strafmildernd in Betracht gezogen werden. „Wenn Roth und schleckte Erziehung, Hunger und Liebe mildernde Umstände sein können, warum nicht auch der Volksglaube?"") Und Löwenstimm hat an zahlreichen Beispielen trefflich nachgewiesen, daß die Kenntniß des Volksglaubens für den Verwaltungsbeamten wie für den Kriminalrichter schon deshalb ein nothwendiges Erforderniß ist. Man hat den Begriff des Aberglaubens in mannigfacher Weise festzustellen versucht. Glücklicher als die Definition Kant's^): „Der Aberglaube ist das Vorurtheil, sich die Natur so vorzustellen, als fei sie den Regeln nicht unterworfen, die der Verstand ihr als sein eigentliches, wesentliches Gesetz zu Grunde legt", erscheint mir die kurze Worterklärung Pfleiderer's^): „Der Aberglaube ist die falsche Beziehung des Sinnlichen auf das Uebersinnliche", weil sie gleichzeitig auf die rechten Waffen zur Bekämpfung allen Aberglaubens hindeutet: Verbreitung des rechten Wissens von der Sinnenwelt und Pflege der denkrichtigen Erkenntniß des Ueberstnnlichen. Ohne Wissen wird der Glaube nothwendig Aberglauben. Aber ebenso wird einseitige Pflege des Verstandes bei Vernachlässigung des Seelenlebens und der Gefühlswelt abergläubischen Auswüchsen der nach Befruchtung leidenschaftlich dürstenden Phantasie nothwendig den Boden ebnen. -) Jos. Mollier in der Einleitung 31t Vöioeujrtmm’v Sammlungen. 3> Mritif der Ilrtheilskraft, 3. 158. *) Theorie be* Mberglaubeu*, 3. :Ur f.

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