Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 3 (März 1899)
- Article
- Berlin
- Date
- 1899-03-01
- Page
- 160 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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160 Im deutschen Reich. das Recht gebeugt. Um darüber zu einer Klarheit zu kommen, dürfe man nicht der subjektiven Auffassung des einen Zeugen folgen, sondern müffe den fortlaufenden Zusammenhang der Aeußerungen zu Grunde legen. Und da ergebe es sich zur Evidenz, daß mehr als der Vorwurf der bloßen Befangenheit gemeint sei, vielmehr der Vorwurf der bewußten Rechtsbeugung. Rechtsanwalt Koffka nahm für seinen Klienten den Schutz des § 193 in Anspruch. Seiner Meinung nach könne höchstens der Vorwurf der Befangenheit gemeint sein, und das sei nicht beleidigend, da hier Befangenheit aus den idealsten Beweggründen, der Religion nämlich, vorliege. Das Urtheil lautete: „Das Ehrengericht habe vollständig korrekt gehandelt; wenn ihm nicht das gesammte Material zur Verfügung gestanden, so liege die Schuld auf Seiten des Dr. Ritze. Der Schutz des § 193 sei dem Beklagten zugsbilligt worden, auch könne ihm nicht nachgewiesen werden, daß er mala ticke gehandelt habe. Die inkriminierten Ausdrücke seien gefallen und involvierten eine schwere Beleidigung, um so mehr, da ein hochgebildeter Mann sie gebraucht habe. Der Beklagte habe neben der Wahrung seines Rechtes dem Ehrenrath eins versetzen wollen und werde deshalb zu einer Geldstrafe von 100 Mk. kostenpflichtig verurtheilt." Herr Max Harrwitz, Berlin IV., Potsdamerstraße 41a, Buchhandlung und Antiquariat, legt Werth auf die Feststellung, daß die Kündigung des Verlagsvertrags mit unserer Zeitschrift von ihm ausgegangen ist und daß er nur Kommissions-Verleger war. (Wir bestätigen dies gern. Die Redaktion). Breslau, 3. März. Das hiesige antisemitische „Volksblatt" berichtet: „Eine betrübliche, unsere Partei näher berührende Angelegenheit wurde gelegentlich der namentlichen Abstimmung von dem Vorsitzenden bekannt gegeben, nämlich die Niederlegung des Stadtverordnetenmandats seitens unseres Vorkänrpfers, des Herrn Wolf f." — Andere Kreise als die antisemitischen werden diese Nachricht nicht gerade „betrüblich" finden! Veuthen O.-S., 5. März. Im 66. Lebensjahre verschied hier der Kommerzienrath Hermann Zerkowski, der um den oberschlesischen Jndustriebezirk sich sehr verdient gemacht und auch längere Zeit dem Vorstande der hiesigen jüdischen Gemeinde angehört hat. □ Oppeln, 2. März. Die Mittheilung eines Berliner Blattes, wonach ein Lehrer deS hiesigen katholischen Gymnasiums seinen evangelischen Schülern den Besuch von Lessings „Nathan der Weise" verboten hätte, weil das Stück dasJudenthum verherrliche.