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Im deutschen Reich · 1899-02-01 · Heft 2 (Februar 1899) · p. 114

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 2 (Februar 1899)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1899-02-01
Page
114 (sequence 6)
Language
German
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schäftigt, damals in einem anderen Strafsenat. Der Neichsanwalt Heinemann konnte die Revision nicht für begründet ansehen; um den dolus könne es sich nicht handeln, da eine Erkenntniß im objektiven Verfahren vorliege; ein Rechtsirrthum sei in dem angegriffenen Urtheil nicht zu erkennen. Selbstverständlich habe das Reichsgericht zu prüfen, ob das Urtheil mit dem früheren Erkenntniß im Einverständniß sei. Das Reichsgericht hat sich diesen Ausführungen angeschlossen und die Revision verworfen; -dem Beschwerdeführer wurden die Kosten des Rechtsmittels auferlegt. Der neueste Handstreich des internationalen Antisemitismus bestand darin, in eines der anständigsten Pariser Blätter eine Notiz über unfern Verein hineinzulancieren, welche, wenn sie Glauben gefunden hätte, die katholischen Kreise nicht nur gegen uns, sondern auch gegen unsere ohnehin bedrängten Glaubensgenossen in Frankreich sehr erbittert haben würde. Am 9. Januar d. I. brachte der Pariser „Ternps" nämlich folgende merkwürdige Mittheilung: „Le co mite central de 1 a Föderation des israelites ü Berlin' vient d’adresser au Conseil föderal nne note Protestant 6nergiquement contre les projets du centre cathulique relativement ä la rentree des jesuites en Allemagne et demandant le maintien de la loi actuellement en vigueur contre les ordres religieux. Un croit, toutefois, que le Conseil föderal se ralliera prochainement k la motion deji\ votee par le Reichstag en faveur de la rentree des jesuites en Allemagne.“ Einer solchen offenbar böswilligen Erfindung mußten wir entgegentreten. Ta wir uns als deutsche Staatsbürger nicht mit einer französischen Redaktion in eine Korrespondenz einlassen wollten, wurde die Redaktion der auch in Paris vielfach gelesenen „Frankfurter Ztg." ersucht, folgende Erklärung zu veröffentlichen: Der „Central -Verein deutsch erStaatsbürger jüdischen Glaubens" in Berlin schreibt: „Wir haben niemals an den Vundesrath irgend eine Protestnote gerichtet, ebenso wenig uns irgendwo und irgendwann in einem Sinne geäußert, der auch nur in ähnlicher Weise gedeutet werden könnte, wie dies in der Notiz des „Temps" vom 9. d. Mts. erwähnt wird. Eine derartige Kundgebung unsererseits ist eine völlige Unmöglichkeit und würde mit den Bestrebungen und Zielen unseres Vereins sich in den denkbar schroffsten Gegensatz stellen, weil wir Ausnahmegesetze für einzelne Klassen der Bevölkerung perhorreszieren und stets gleiches Recht für Alle verlangen."

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