Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1899)
- Article
- Jüdische Rechtsanwälte
- Date
- 1899-02-01
- Page
- 69 (sequence 5)
- Language
- German
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Iiwtiqe rtechtsamvüire. treten für die siegreiche Verfolgung des wahren Rechts betrifft. Daß es auch unter den jüdischen Anwälten solche giebt, denen ihr Beruf nur ein Geschäft ist, nicht verschieden von irgend einem Geschäftsbetrieb, ist selbstverständlich; allein was will das im Hinblick darauf sagen, daß auch unter den nichtjüdischen Kollegen solche Exemplare keineswegs fehlen? Auch wir bedauern es, daß die jüdischen Juristen sich so gut wie ausschließlich der Rechtsanwaltschaft zuwenden; allein nicht an ihnen liegt die Schuld, sondern an den einzelnen deutschen Landes- Justizverwaltungen, welche die gewährleistete Gleichberechtigung aller Konfessionen in der Praxis in gewiffem Maße ignorieren. Wie weit man. darin in verschiedenen Ländern geht, ist bekannt. Mit dem Augenblick, in welchem die richterliche und staatsanwaltschaftliche Laufbahn auch den jüdischen Juristen eröffnet wird, werden sie zum guten Theile davon Abstand nehmen, sich der Rechtsanwaltschaft zu widmen, denn darüber darf man sich nicht täuschen, es giebt jüdische Rechtsanwälte genug, welche ihr Charakter weit mehr auf die Thätigkeit des Richters als die des Rechtsanwalts hinweist. Im Uebrigen dürfte dem Verfasser noch schließlich zu bemerken sein, daß nicht zwischen jüdischen und nichtjüdischen, sondern zwischen guten und schlechten Rechtsanwälten unterschieden werden muß. Ist die Rechtsanwaltschaft ein unentbehrlicher Theil der Rechtspflege und ihrer Organisation, dann kommt cs nur darauf an, daß sie der ihr zu stellenden Aufgabe gerecht wird und jedes ihrer Mitglieder von der Bedeutung derselben durchdrungen ist; welcher Religion daffelbe angehört, ist dabei vollkommen gleichgültig. Mainz. Ludwig Fuld. \