Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1899)
- Article
- Die Verhandlungen des ersten vereinigten preußischen Landtages vom Jahre 1847 über den Entwurf einer Verordnung, die Verhältnisse der Juden betreffend
- Date
- 1899-01-01
- Page
- 20 (sequence 1)
- Language
- German
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20 Die Verhandlungen des Ersten Vereinigten preußischen Landtages vom Jahre $4? über den Entwurf einer Verordnung, die Verhältnisse der Juden betreffend. in. Sax« kommen^nunmehr,zu der Frage der Zulassung der WoiS* Juden z u Staatsämtern. Der § 35, der diese Frage behandelt, zerfällt in fünf Abschnitte. Es wird bestimmt: I. daß die Juden zu unmittelbaren Staatsämtern zuzulassen seien, soweit sie sich durch den Dienst im stehenden Heere verfassungsmäßig Civil-Versorgungs-Ansprüche erworben haben und mit den ihnen zu übertragenden Civil- und Militär - Aemtern eine obrigkeitliche Autorität nicht verbunden ist; II. daß die Zulassung zu mittelbaren Staats- und Kommunal - Aemtern nach den ergangenen gesetzlichen Bestimmungen geregelt werde; III. daß sie als Schieds- Männer nur gewählt werden können, wenn es sich um die Schlichtung streitiger Angelegenheiten unter Juden handelt; IV. daß sie an Universitäten, auf denen nicht die Ausübung des Lehramtes statutenmäßig an das Bekenntniß einer christlichen Konfession geknüpft ist, als Privatdozenten und außerordentliche Professoren der mathematischen, naturwissenschaftlichen und medizinischen Lehrfächer zugelassen werden können; V. daß im übrigen die Anstellung der Juden als Lehrer auf jüdische Unterrichtsanstalten beschränkt bleibt. In der Debatte über diesen Paragraphen trat in der Herreukurie der schon früher erwähnte Gegensatz in der Auffassung der Staatsidee wieder scharf hervor. Während von Seiten des Staates dem Gedanken Ausdruck gegeben wurde, daß der preußische Staat nach seiner historischen Entwicklung auf der Grundlage des Christenthums aufgebaut sei, wurde von anderer Seite Nachdruck