Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1899)
- Article
- Antisemitismus und Medizin
- Date
- 1899-01-01
- Page
- 14 (sequence 14)
- Language
- German
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14 Im deutschen Reich. «uth freilich nur selten an, meist weiß ste sich ein koniventereS Mäntelchen umzuhängen. Der jüdische Arzt, der, weil er Jude, von der Aufnahme in die medizinische Gesellschaft zu Magdeburg ausgeschloffen wurde (Berl. Tagebl. 6. Nov. 98), weiß ein Lied davon zu singen. Doch, wie bemerkt, im allgemeinen hat sich der ärztliche Stand, dessen Mitglieder ja auch wie in keinem anderen Berufe auf ein kollegiales und einträchtiges Zusammenwirken angewiesen sind, als immun gegen das Gift der antisemitischen Seuche erwiesen, trotz aller Mühen, die sich die judenseindliche Preffe gegeben hat, das Ansehen der jüdischen Aerzte herabzuwürdigen. Die Mehrzahl der christlichen Aerzte weiß ganz genau, daß standesunwürdige Machenschaften vereinzelter jüdischer Aerzte von niemandem schärfer verurtheilt werden, als gerade von den jüdischen Aerzten selbst, die eü — dank der antisemitischen Bewegung — doppelt schmerzlich empfinden müssen, als Arzt wie als Jude, wem ein Stand esgenoffe ihres Glaubens einen Fehltritt begeht. Daß die jüdischen Aerzte einen besonders hohen Antheil an dem Sündenregister der Aerzte überhaupt haben, wagt selbst die antisemitische Presse nicht zu behaupten, wenngleich sie allgemein zum Ausdruck bringt, daß die jüdischen Aerzte gegen die Einführung ärztlicher Ehrengerichte seien und allen Grund hätten, diese zu fürchten.- Weder das eine noch das andere entspricht den Thatsachen. Selbst in den, wie die Antisemiten sagen, „verjudeten" ärztlichen Standesvereinen Berlins hat sich die Mehrheit im Prinzip für Ehrengerichte ausgesprochen und nur der von der Regierung geplanten DisziplinargerichtSbarkeit in des Wortes weniger Vertrauen erweckender Bedeutung Opposition bereitet, nach meiner Meinung mit Fug und Recht. Aber selbst wenn die jüdischen Aerzte in ihrer Majorität von staatlich organisierten Ehrengerichten nichts wissen wollten, so läge eine Erklärung dafür auf ganz anderem Felde, sie wäre rein politischer Natur. Keine staatliche Bevormundung ist nach dem Geschmack der Liberalen. Und so darf es nicht Wunder nehmen, wenn die liberale Presse einmüthig vor der Institution ärztlicher Ehrengerichte, zumal in der Fassung, wie sie der Regierungsentwurf zeigte, warnte. Daß die jüdischen Aerzte fast durchweg liberalen politischen Anschauungen huldigen und damit zum Theil im Prinzip gegen ärztliche Ehrengerichte