Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1898)
- Article
- Berlin
- Date
- 1898-12-01
- Page
- 652 (sequence 6)
- Language
- German
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m Im deutschen Reich. „Mg. Atg. deS JudenthumS" sagt von dem Dahingeschiedenen: „Ein philosophischer Denker, ein hilfsbereiter Freund und Förderer junger Talente ist mit ihm in'S Grab gesunken." (J) Glogau, 1. Dezember. Der hier im Alter von 56 Jahren am 29. v. Mts. verstorbene Rabbiner Dr. BenjaminRippner, welcher seit 1872 das hiesige Rabbinat segensreich verwaltete, hat eine ausgedehnte journalistische Thätigkeit entfaltet, in der Fränkel'schen Monatsschrift, im Jüdischen Literaturblatt und in anderen Zeitschriften gediegene wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht, in zahlreichen Vereinen mit eifriger Hingebung gewirkt und auch an der Begründung des „Rabbiner-Verbandes in Deutschland" regen Antheil genommen. Sein frühes Hinscheiden wird nicht nur in seiner Gemeinde, sondern in weiteren Kreisen aufrichtig betrauert. X Wöllstein, 2. Dezember. Der Ziegeleibesitzer und Beigeordnete Samuel Krause wurde zum Mitglieds des Kreistages für den Kreis Bomst gewählt. X Düsseldorf, 3. Dezember. Dem 18. Jahresbericht des „Vereins zur Verbreitung und Förderung der Handwerke unter den Juden" entnimmt der hiesige „General-Anzeiger", daß im Jahre 1897/98 aus Düsseldorf 14, aus Köln 12 und aus Aachen 2 Lehrlinge neu ausgenommen wurden. Nach beendeter Lehrzeit schieden 24 Lehrlinge aus. Im Ganzen hatte der Verein im Jahre 1897/98 unter seiner Obhut 93 Lehrlinge (in Düsseldorf 46, in Köln 41, in Aachen 6), wovon am Schlüsse des Berichtsjahres im Düsseldorfer Lehrlingsheim 23, im Kölner Lehrlingsheim 17 und 28 auswärts untergebracht waren. Die Einnahmen des Vereins betrugen rund 25 000 Mk., die Ausgaben rund 23 000 Mk. Der Fonds für das in Köln zu errichtende Lehrlingsheim, welches im Sommer nächsten Jahres seiner Bestimmung übergeben werden soll und 130 000 Mk. kosten wird, belief sich Ende März 1898 auf rund 94 000 Mk. Für das Heim sandte die Baronin Klara von Hirsch-Paris 25 000 Mk. ein. -f- Krefeld, 2. Dezember. In der dir. 57 der hiesigen antisemitischen „Deutschen Zeitung" war behauptet worden, daß zwei jüdische Kaufleute die Schuld an einem Vorgang trügen, bei dem ein Arbeiter zu Schaden kam. Die beiden Kaufleute stellten deshalb gegen den Redakteur Jakob Jöken Strafantrag. Bei der Verhandlung ergab sich, daß die von dem Arbeiter erlittene Daumenquetschung lediglich auf einen unglücklichen Zufall zurückzuführen war. Jöken wurde deshalb wegen Beleidigung zu 50 Mk. Geldstrafe verurtheilt und den Klägern das Recht zugesprochen, das Urtheil in drei Zeitungen zu veröffentlichen.