Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1898)
- Article
- Die Verhandlungen des ersten vereinigten preußischen Landtages vom Jahre 1847 über den Entwurf einer Verordnung, die Verhältnisse der Juden betreffend
- Date
- 1898-12-01
- Page
- 626 (sequence 1)
- Language
- German
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626 Die Verhandlungen des Ersten Vereinigten preußischen Landtages vom Jahre 1847 über den Entwurf einer Verordnung, die Verhältnisse der Juden betreffend. II. ^Mie §§ 2—14 behandeln die Bildung von Judenschaften. Während die Herrenkurie mit den in den §§ 2—13 gemachten Vorschlägen der Regierung einverstanden war und nur wünschte, daß an Stelle des Wortes „Judenschaft" das Wort „Synagogen- Verein" gesetzt werde, damit klar hervorgehe, daß es sich nur um religiöse Vereinigungen handle, wurde in der Ständekurie hervorgehoben, daß aus dem Entwurf nicht hervorgehe, welchen Zweck diese Judenschaft haben solle. Man könnte zu der Ansicht neigen, daß die Bildung derselben nur in Bezug auf die Kultusangelegenheiten erfolge, allein dem widersprächen die 88 15, 24 und 34, die doch eine politische Bedeutung hätten. Durch eine solche Gestaltung der Korporationen, die politische Befugnisse haben, werde die Absonderung der Juden von den Christen nur verschärft. Diese Korporationen schienen die Grundlage des ganzen Gesetze» zu bilden, und in dieser Beziehung weiche das Gesetz vom Edikt von 1812 ab, indem es an Stelle des Staatsbürgerthums den Begriff der geduldeten Genossenschaft einführe. Eine solche Aenderung sei ein gewaltiger Rückschritt, der mit dem fortschreitenden Geiste des 19. Jahrhunderts nicht in Einklang zu bringen sei. Auch sei es bedenklich, Korporationen für Kultuszwecke anzuordnen, da der Staat sich hüten solle, sich in die inneren Kultusangelegenheiten einzumischen. Darum wurde der Vorschlag gemacht, daß nicht die zwangsweise, sondern nur die fakultative Bildung von Korporationen ausgesprochen werde. Je weniger sich der Staat in die religiösen Angelegenheiten seiner