Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 11 (November 1898)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1898-11-01
- Page
- 593 (sequence 2)
- Language
- German
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Vereinsnachrichten. bS3 der Neuzeit betrachtet und gepriesen werden, in Bibel und Talmud wurzeln und sich auf jüdische Traditionen zurückführen lassen. Die mosaische Gesetzgebung und die talmudische Auslegung derselben seien vom Geiste edelster Humanität und tiefstem Rechtssinn durchweht und hätten unter Rücksichtnahme auf die damaligen Agrar-Verhältniffe in Bezug auf Sozialresormen das Beste geleistet. Sie hätten einerseits das Eigenthum geheiligt, andererseits aber die Anhäufung des Besitzes in wenigen Händen erfolgreich verhindert. Sie hätten den Sinn für Wohlthätigkeit geweckt, den Armen einen bescheidenen Antheil an den Freuden des Lebens gesetzlich gesichert, aber dem Bettlerthum ebenso wie der Borgwirthschaft vorzubeugen versucht, durch Einschränkung des Pfändungsrechts und durch rasche Verjährung der Schulden den Unbemittelten geschützt. Ferner sei auch der Sklaverei, die damals noch als unentbehrlich betrachtet wurde, durch die Verbote dauernder Knechtschaft und der Auslieferung flüchtiger Sklaven, sowie durch die Verpflichtung zur Fürsorge entlaffener die denkbar mildeste Form verliehen, durch die Brandmarkung der freiwillig im Sklavendienst Verharrenden der Sinn für die Freiheit genährt worden. Für den freien Arbeiter sei das Gebot sofortiger Lohnzahlung ein gleicher Segen gewesen, wie die Sabbathruhe, deren Werth erst in der Neuzeit durch die Einführung einer strengeren Sonntagsruhe in weitesten Kreisen Anerkennung gefunden habe. Von demselben Geiste zeugten die umfassenden jüdischen Thierschützgesetze, zu denen auch das „Schächten" gehöre, das im absichtlichen Gegensätze zu den entsetzlichen Thierquälereien verordnet wurde, mit welchen der heidnische Opferdienst verbunden war. In der Jetztzeit, wo von den Schülern des Philosophen Nietzsche das „Recht der Stärkeren" vertreten werde, sei es angezeigt, darauf hinzuweisen, daß in Bibel und Talmud der Schutz der Schwächeren im menschenfreundlichsten Sinn gewährt wurde, ohne das Recht zu beugen. Der Redner verwies am Schlüsse seines mit reichem Beifall belohnten Vortrags auf die Agada, wonach das Gesetz weder auf dem steilen Berge Carmel noch in der Ebene, sondern auf Sinai gegeben worden sei, um darzulegen, daß weder die Spitzen der Menschheit noch die Tiefen derselben einseitig berücksichtigt werden dürften, sondern daß das Gesetz der Liebe auch das der ausgleichenden Gerechtigkeit sei. Dem lebhaften Dankgefühl der Zuhörerschaft für diese Ausführungen lieh der Vorsitzende Herr Dr. Moses beredten Ausdruck und erinnerte dann selbst im Verlaufe der sich anschließenden interessanten Diskussion daran, daß die hohe soziale Bedeutung der mosaischen Gesetzgebung ganz besonders in den Verordnungen hygienischer Art hervorgetreten sei und sich als überaus