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Im deutschen Reich · 1898-11-01 · Heft 11 (November 1898) · p. 572

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 11 (November 1898)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1898-11-01
Page
572 (sequence 1)
Language
German
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572 Umschau. Wbie preußischen Landtagswahlen hatten dieses Mal für die Bürger jüdischen Glaubens eine besonders hohe Bedeutung, weil in der nächsten Session aller Voraussicht nach die Stellung der Juden im preußischen Staate wiederholt zur Erörterung gelangen und wahrscheinlich auch den? Wunsche Rechnung getragen werden wird, die schon durch die Ungleichheit der Verhältnisse in den alt- und neupreußischen Provinzen nöthig gewordene Revision des Judengesetzes vom Jahre 1847 in Angriff zu nehmen. Für uns ist es nicht nur eine Lebensfrage, daß die durch Verfassung und Reichsgesetz verbürgte Gleichberechtigung der Juden vor Angriffen und vor jeder Umgehung gesichert werde, sondern, daß auch unsere Religions-Gemeindeverhältnisse in einer Weise geregelt werden, welche einer nicht nur geduldeten, sondern auch anerkannten Religion würdig ist. Diese berechtigten Forderungen würden zweifellos im nächsten Landtage bei jeder geeigneten Gelegenheit auch von unbefangenen, vorurtheilsfreien christlichen Parlamentariern mit Wärme vertreten worden sein, aber die von judenfeindlicher Seite auf Grund falscher Talmud-Uebersetzungen, kommunaler Schächteinschränkungsversuche und anderer ähnlicher Dinge beharrlich fortgesetzten Verleumdungen der jüdischen Religion und ihrer Einrichtungen ließen es doch zweifelhaft erscheinen, ob das Rüstzeug unserer wackeren christlichen Vertheidiger auch für diesen Kampf ausreichen würde. Dies führte zu dem Wunsche, daß - jenen christlichen Vorkämpfern für Recht und Geistesfreiheit einige jüdische Mitstreiter zugesellt würden, die, durch Geburt und Erziehung mit den in Frage stehenden Verhältnissen genau vertraut, am besten im Stande sein würden, irrthümliche Behauptungen über Judenthum und Juden schlagfertig zu widerlegen. Der Gedanke, daß wenn wir Juden „mitthaten", wir auch „mitrathen" wollen, war gewiß kein unrichtiger; in weiten Kreisen wurde es geradezu als eine unverdiente Demüthigung empfunden, daß sich ein Stöcker rühmen durfte, den ansehnlichen jüdischen Bruchtheil des preußischen Volkes in der gesetzgebenden Versammlung vollständig mundtodt gemacht zu haben. Wenn aber auch der Wunsch, diesem unwürdigen Zustande ein Ende zu machen, in weiten Kreisen vor den Wahlen zum Ausdruck gelangte, Wünschte wohl dennoch niemand Vertreter jüdischer Sonderinteressen herbei, als welche sich die früheren jüdischen Abgeordneten im preußischen Landtage

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