Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 11 (November 1898)
- Article
- Manasseh Ben Israel
- Date
- 1898-11-01
- Page
- 563 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 99% known words query
- IRI
…/2316602-2316637-2316648-2323203--04620-2323278- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
563 Manasseh Ben Israel. nahende Ende des Jahrhunderts lenkt unwillkürlich den Sinn des denkenden Menschen zurück auf den Anfang dieses Zeitraums und veranlaßt Vergleiche zwischen dem Einst und Jetzt. So ist in der September«Versammlung unseres Vereins eine geschichtliche Uebersicht gegeben worden über die Entwickelung der Emanzipation der Juden in Deutschland. Es mußte freilich diese Darstellung schließen mit der Feststellung der traurigen Thatsache, daß wir in den letzten Jahrzehnten nicht nur keine Fortschritte, sondern Rückschritte gemacht haben. Werden diese Rückschritte uns immer weiter zurückbringen? Ist es möglich, daß wir noch einmal auf die Rechtslage und bürgerliche Stellung des Juden etwa vom Jahre 1800 zurückgeschraubt werden? — Die Geschichte, die große Lehrmeisterin, kann uns darüber zwar nicht unbedingte Gewißheit, aber doch Beruhigung und Trost gewähren; denn sie zeigt, daß die Ideen des Rechts und der Gesittung, wenn auch zeitweilig zurückgedrängt und verdunkelt, doch schließlich stärker sind als Engherzigkeit und Vorurtheil und daß jeder Kampf um's Recht wenn er muthig und ausdauernd geführt wird, endlich den Sieg bringt. Lehrreich ist in dieser Hinsicht die Geschichte der Judenemanzipation in dem Lande, das die Gleichberechtigung aller Bürger nicht nur auf dem Papier verheißen, sondern in vollstem Maße, hat zur Wirklichkeit werden lassen, in England. Die politischen und religiösen Revolutionen des 17. Jahrhunderts haben dort auch die Anschauungen über die Juden geändert, und im Jahre 1657 wurde England unfern Glaubensgenossen, denen die große Insel seit mehr als vier Jahrhunderten verschlossen war, wieder zugänglich. Freilich wurde die Erlaubniß zur Niederlassung zunächst nur einzelnen gewährt, aber allmählich fielen die Beschränkungen, denen die neuen Bürger Englands unterworfen waren.