Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1898)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1898-10-01
- Page
- 528 (sequence 2)
- Language
- German
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528 Im deutschen Reich. Mitgliederzahl, insbesondere in DarmstadL, Krefeld, Gunzenhausen, Strelno, Flatow und Elmshorn. Der Herr Vorsitzende erwähnte ferner, das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium habe auf eine Anfrage des Vorstandes den Bescheid ertheilt, die in einer Vereins- Versammlung aufgetauchte Behauptung, daß in der Augustaschule bezw. in dem Königlichen Lehrerinnen-Seminar keine Jüdinnen oder doch nur ein bestimmter Prozentsatz von solchen Aufnahmen fänden, beruhe <mf Mißverständniß. Da aber mehrfach über Zurückweisung jüdischer Schülerinnen in Privat-Töchterschulen im Wcsten Berlins inzwischen in glaubwürdiger Weise berichtet worden ist, bittet der Vorstand die Mitglieder, ihre bezüglichen Erfahrungen ihm in zuverlässiger Weise mittheilen zu wollen. Es sei zu hoffen, daß jüdische Familien ihr Ehrgefühl dadurch beweisen, daß sie ihre Töchter fernerhin nicht solchen Anstalten anvertrauen, welche Jüdinnen nur in beschränkter Zahl aufnehmen, daß nie wieder, auch nicht in vereinzelten Fällen, wie kürzlich durch ein Inserat, der Anschein erweckt werde, daß jüdische Familien sogar absichtlich ihre Kinder in nichtjüdischer Umgebung erziehen lassen wollen. Im Verlauf der weiteren Mittheilungen brachte Herr Dr. Horwitz zur Kenntniß, daß der von dem Vorstande aus Anlaß der Verbreitung des antisemitischen Flugblattes „Der Werth des jüdischen Eides" gegen den Redakteur Paul Werner in Landsberg a. W. gestellte Strafantrag die Beschlagnahme dieses Flugblattes zur Folge hatte. Der Königliche Staatsanwalt in Landsberg ertheilte den Bescheid, daß er zwar gegen den pp.'Werner, dem offenbar das subjektive Bewußtsein der strafbaren Handlung gemangelt habe, keine Klage erheben wolle, aber die Strafbarkeit des Flugblattes anerkannt und das objektive Verfahren eingeleitet habe. Da an der Bestrafung Werner's nichts gelegen sei, aber nach der staatsanwaltlichen Aeußerung die Einziehung des gehässigen Flugblattes und die Vernichtung der Platten zu erwarten stehe, sei in diesem Falle ein erfreulicher Erfolg in dem Vorgehen gegen die Kol-Nidre- Flugblätter zu verzeichnen. In Charlottenburg habe in den letzten Tagen ein älterer Mann wiederholt den aus der Straßenbahn Aussteigenden einige von ihm selbst verfaßte hetzerische Flugschriften mit den Worten „Gegen Juden" aufzudrängen versucht. . Es stehe zu hoffen, daß die Königliche Polizei-Direktion in Charlottenburg gegen diesen groben Unfug ebenso energisch vorgehen werde, wie dies das Königliche Polizei-Präsidium in Berlin in einem ähnlichen Falle im Juli v. Js. gethan habe. — Vor einiger Zeit hatte der Vorstand des „Central-Vereins" an das Generalkommando des Gardekorps eine Beschwerde gerichtet, weil am 22. Juli, Abends 11 Uhr, zwei auf dem