Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1898)
- Article
- Berlin
- Date
- 1898-10-01
- Page
- 520 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316637-2316647-2323039--04512-2323149- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
520 )m deutschen Reich. v. Horn, hatte sich am 21. September der Zeitungsberichterstatter Felix S e l d i s vor der achten Strafkammer des Berliner Landgerichts I zu verantworten. Der Angeklagte richtete am 19. Dezember 1697 an den Oberregierungsrath v. Voß ein Schreiben, in welchem er sein Befremden darüber ausdrückte, daß der Adressat sich mit einem gewissen Silberberg zu einem Grundstücksschacher hergebe, der sonst nur in jüdischen Händen ruhe. Er müsie ihn vor Silberberg warnen; falls dies keinen Erfolg habe, müsse er diese Angelegenheit öffentlich behandeln. Ihm, a l s „A n Life m i L e n", wolle es nicht in den Kopf, daß ein Oberregierungsrath sich zu solchen Geschäften hergebe. Herr v. Voß stellte darauf den Strafantrag wegen Beleidigung. In der Verhandlung am 21. September hob es der Staatsanwalt Kanzow als bezeichnend hervor, daß der Angeklagte, der sich als „Dissident" bezeichne, thatsächlich aber noch heuteJude sei, sich als „Antisemit" geriere und thatsächlich gegen seine jüdischen Glaubensgenossen journalistisch thätig sei. Seldis behauptete, daß dies die Folge eines gegen ihn angestrengt gewesenen Verfahrens wegen Meineides sei, welches mit seiner Freisprechung geendet habe. Der Gerichtshof nahm zu Gunsten des Angeklagten an, daß nur zwei Fälle der Beleidigung vorlägen. Die Herrn v. Voß gemachten .Vorwürfe seien im hohen Grade beleidigend und vor allen Dingen völlig unberechtigt. Der Gerichtshof glaubte dem Angeklagten auch nicht, daß er aus lauteren Motiven gehandelt habe. Die Strafe müsse eine schwere sein und sei auf sechs Monate Gefängniß bemessen worden. Die „Jüdische Presse" bemerkt hierzu: „Mit der von Seldis gar nicht bestrittenen Kennzeichnung ist eine Thatsache öffentlich bekannt geworden, die man in unterrichteten Kreisen längst wußte: dieser edle „Journalist", der, wie der Staatsanwalt erklärte, „zu denjenigen Elementen der Presse gehört, die von der letzteren im eigensten Interesse ferngehalten werden sollten", schrieb seit Jahr und Tag die wüthigsten Hetzartikel gegen Juden und Judenthum in den antisemitischen Blättern, namentlich in dem hiesigen Moniteur. Das Handwerk dürste ihm jetzt gelegt sein." K Posen, 1. Oktober. Von der hiesigen Strafkammer erhielten kürzlich ein hiesiger Israelit und ein Glaubensgenosse aus einer kleinen Stadt der Provinz Vorladungen als Zeugen für den ersten jüdischen Neujahrstag Vormittag 91/* Uhr. Der von dem Kgl. Staatsanwalt Dem Landgerichtsdirektor mitgetheilte Wunsch der beiden Zeugen, den Termin verlegt zu sehen, wurde in dankenswerther Weise berücksichtigt.