Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1898)
- Article
- Berlin
- Date
- 1898-10-01
- Page
- 518 (sequence 2)
- Language
- German
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S18 3m deutschen Reich. Einfache Körperverletzung 234 237 Gefährliche Körperverletzung 337 307 Fahrlässige Körperverletzung 51 53 Nöthigung und Bedrohung 53 40 Einfacher Diebstahl 293 259 Einfacher Diebstahl im Rückfall 36 37 Schwerer Diebstahl 29 41 Schwerer Diebstahl im Rückfall 8 8 Unterschlagung 179 179 Erpressung 12 19 Einfache Hehlerei 62 69 Gewerbs- und gewohnheitsmäßige Hehlerei 6 11 Hehlerei im wiederholten Rückfalle 1 1 Betrug 379 445 Betrug im wiederholten Rückfalle 22 36 Untreue und Pflichtwidrigkeit des Vorstandes re. einer Aktiengesellschaft rc. 14 35 Verfälschung von Nahrungsu. Genußmitteln re. 29 29 Fälschung öffentlicher rc. Urkunden 94 98 Unterdrückung von Urkunden rc. 3 2 Andere Fälle der Urkundenfälschung 2 — Betrügerischer Bankerott 18 16 Einfacher Bankerott 107 134 Andere Vergehen und Verbrechen in Bezug auf ein Konkursverfahren 6 9 Glücksspiele und Lotterien 31 51 Verbrechen wie: Mord, Todtschlag, TödLung auf Verlangen des Getödteten, KindeSmord und Aussetzung kamen weder im Jahre 1895 noch im Jahre 1896 bei Juden vor. Von der Tagesordnung des achten GemeindeLages des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, welcher im Vereinshause, Wilhelmstr. 118, am Sonntag, den 16. Oktober 1898, vormittags 10^ Uhr zusammentrat, heben wir folgende Punkte hervor: Erlangung der „juristischen Persönlichkeit" für den D. - I. G. - B. und damit zusammenhängende Statutenänderung (§ 15 der bisherigen Statuten), Anregung einer Enquöte über die rechtlichen Verhältnisse der jüdischen Gemeinden Deutschlands, Stellung der Vereine innerhalb einer Synagogen-Gemeinde nach Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Antrag der Gemeinde Beuthen O.-Schl.), Antrag des „Verbandes der Synagogen-Gemeinden