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Im deutschen Reich · 1898-10-01 · Heft 10 (Oktober 1898) · p. 484

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 10 (Oktober 1898)
Article
Die Verhandlungen des ersten vereinigten preußischen Landtages vom Jahre 1847 über den Entwurf einer Verordnung, die Verhältnisse der Juden betreffend
Date
1898-10-01
Page
484 (sequence 2)
Language
German
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484 3m deutschen Reich. Zertrümmerung der preußischen Macht durch Napoleon hatte den Leitem des Staates die Augen geöffnet. Sie erkannten, daß nur durch Nutzbarmachung aller im Volke schlummernden Kräfte der Staat wieder gestärkt werden könne. Daher die Erlösung der Bauem aus der Leibeigenschaft, die Befreiung der Bürger von staatlicher Bevormundung. Zu den Mitteln, durch welche der Staat zu neuer Blüthe geführt werden sollte, gehörte auch die Besserung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden. Diese strebte das bekannte Edikt vom 11. März 1812 an, welches einen bedeutsamen Abschnitt in der Geschichte der Juden des Königreichs Preußen bezeichnet. Durch dieses Edikt wurden die Juden, die bisher als Fremde und Schutzverwandte betrachtet worden waren, zu Inländern und preußischen Staatsbürgern gemacht mit der Verpflichtung, daß sie festbestimmte Namen führten und in ihren Handelsbüchern, sowie bei allen rechtlichen Willensakten sich der deutschen oder einer anderen lebenden Sprache bedienten. Sie sollten gleiche bürgerliche Rechte und Freiheiten mit den Christen genießen und fähig sein, akademische Lehr- und Schul-, auch Gemeindeämter, zu welchen sie sich geschickt gemacht haben würden, zu verwalten. Ihre Zulassung zu anderen öffentlichen Bedienungen und Staatsämtern blieb der gesetzlichen Bestimmung der Zukunft Vorbehalten. Auch wurde am Schluß des Edikts verheißen, daß wegen des kirchlichen Zustandes und der Verbesserung des Unterrichts der Juden Bestimmungen getroffen werden sollten, bei deren Festsetzung Männer des jüdischen Glaubensbekenntnisses, die wegen ihrer Kenntnisse und Rechtschaffenheit das öffentliche Vertrauen genießen, gutachtlich vernommen werden würden. Mit diesem Edikt, das der Noth der Zeit seine Entstehung verdankte, wurde den Juden in Wahrheit ein Vaterland geschenkt und sie erwiesen sich in der Folgezeit für dieses Geschenk dankbar, indem sie redlich die Pflichten erfüllten, die das Land in schwerer Zeit ihnen auferlegte. An dem Befreiungskriege betheiligten sie sich in demselben Maße wie ihre christlichen Mitbürger, und eine Denkschrift aus späterer Zeit erkannte ihre Leistungen mit den Worten an, „daß die Juden des preußischen Heeres von den Soldaten der christlichen Bevölkerung im Allgemeinen nicht erkennbar unterschieden sind, daß sie im Kriege gleich den übrigen

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