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Im deutschen Reich · 1898-08-01 · Heft 8 (August 1898) · p. 401

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 8 (August 1898)
Article
Berlin
Date
1898-08-01
Page
401 (sequence 1)
Language
German
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401 Korrespondenzen. * Berlin, 2. August. Ueber die Antrittsrede des jetzigen Rektors der Universität Halle, Professor Dr. Kautzsch, hatte die „Kreuz-Zeitung" einen Bericht gebracht, welcher den Redner als einen Bekenner antisemitischer Tendenzen erscheinen ließ. Auf direkte Anfrage schrieb aber der Herr Rektor am 21. Juli d. I.: Die fragliche Siede ist nicht gedruckt und wird nicht gedruckt. Was mir an Referaten darüber zu Gesicht gekommen ist, war sehr ungenau oder einseitig und daher irreführend. Der „Täglichen Rundschau" sandte Herr Professor Dr. Kautzsch am 23. Juli d. I. folgendes Schreiben: Ueber die am 12. Juli von mir gehaltene Rektoratsrede sind inder vergangenen Woche in verschiedenen Blättern Berichte und Bemerkungen erschienen/ die den Sachverhalt in der befremdlichsten Weise entstellen. Ich vermag mir das nur so zu erklären, daß man zuerst von gewisser Seite begierig die Gelegenheit ergriff, mich Dinge sagen zu lassen, die man selbst zu sagen wünschte, und daß dann Andere diese Unterstellungen in gutem Glauben weiter verbreiteten. In Wahrheit hatte die Siede mit antisemitischen Tendenzen in dem jetzt üblichen Sinne des Wortes schlechterdings nichts zu thun. Der angebliche Hinweis auf das jüdische Talent für den Schacher beruht auf der unglaublichen Verdrehung eines Zitats aus A. von Cremer's Geschichte der herrschenden Ideen des Islam, in welchem er den Staat als Gegenstand eines Geschäfts für die ersten arabischen Chalifen bezeichnet, Und statt den Juden die Anlage für Religion abzusprechen, gipfelte die Rede vielmehr in dem Satze, das; alle Mängel der semitischen Rasse, die sich bei ihrer Vergleichung mit der indogermanischen Herausstellen, durch ihre weltgeschichtliche Mission auf dem religiösen Gebiete mehr als ausgewogen werden. Diese Proben dürften es rechtfertigen, wenn ich von befremdlichen Unterstellungen. redete und rum die Erwartung ansspreche, das; alle ehrenhaften Redaktionen wie vor; dem irrthümlichen Berichte, so mm auch von dieser Berichtigung Meuntutfi nehmen werden. Die „Berliner Ztg." brachte vor einiger Zeit folgende Notiz: „Oeffentliche Schmähungen gegen die Juden als Glaubensgenoffenschaft konnten nach der bisher noch in Geltung befindlichen Auffassung der höchsten Gerichtshöfe auf Grund eines Strafantrages wegen Beleidigung nicht verfolgt werden, da weder

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