Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1898)
- Article
- Berlin
- Date
- 1898-06-01
- Page
- 337 (sequence 3)
- Language
- German
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Lorrespondenzen. 337 einzelnen Gemeinden überlassen blieb, durch ihre geistlichen Organe di« Seelsorge auSüben zu lassen. Im Februar d. I. betrug in der hiesigen Strafanstalt (Lehrterstraße) die Zahl der jüdischen Internierten bereits elf. Die Direktion der Strafanstalt ließ sich daraufhin in dankenSwerther Weise sogleich die Bestellung eines jüdischen Seelsorgers angelegen sein und berief hierzu den auf dem Gebiete der Gefangenen-Seelsorge bereits bewährten städtischen Lehrer, Herrn A. Levy, welcher die Thätigkeit zwar sofort übernahm, dieselbe jedoch erst seit Beginn des Etatsjahres (1. April cr.) im Aufträge der Staatsbehörde ausübt". Nach amtlichen Nachrichten sind im vergangenen Jahr in Berlin 136 Juden zur christlichen Religion übergetreten. Von der Judenmissionsgesellschaft wurden in der evangelisch-lutherischen Bethlehemskirche nur 8'Personen getauft. Während die übrigen Gemeinden nur mit 1—3 Taufen an der Gesammtzahl betheiligt sind, wurden in drei Gemeinden, „Jerusalem", „Neue Kirche" und „Johannes-Moabit", 25 bezw. 20 und 21 Juden getauft. Der Ausschuß desDeutsch-JSraelitischen Gemeindebundes hat beschlossen, zwei staatlich geprüften jüdischen Lehrern zur Theilnahme an dem vom Oberkantor Birnbaum in Königsberg i. Pr. eingerichteten Kursus zurWriterbildung imKantorenf a ch e einen Zuschuß von je 120 Mk. zu gewähren. Geeignete Bewerber wollen sich mit Beifügung authentischer Abschriften ihrer Zeugnisse an den Ausschuß des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes, Berlin W., SigiLmundstraße 5, wenden. Die Nr. 45 der „Ni itt Heilungen vom Deutsch- Israelitischen Gemeindsbunde" enthalten das erneute Preisausschreiben, betreffend die Schulbearbeitung der „Grundsätze der jüdischen Sittenlehre". Der Ausschuß des Gemeindebundes stellt folgende Aufgabe: Die „Grundsätze" sollen, ohne daß der Inhalt eine Aenderung erfährt, einer Umformung unterzogen werden, die sie dem Verständnisse zwölfjähriger Schulkinder zugänglich und zu unterrichtlichen Zwecken geeignet macht. Mit den Sätzen sind auswendig zu lernende „Belegstellen" aus der erwähnten Sammlung zu verbinden. Die Arbeiten sind bis zum 28. Februar 1899 an das Bureau des Deutsch- Israelitischen Gemeindebundes, Berlin W., Sigismundstr. 5, einzusenden. Jede Arbeit ist mit einer Aufschrift zu versehen, die zugleich auf einem verschlossenen, den Namen des Verfassers enthaltenden Briefumschlag angebracht ist. Für 25'