Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1898)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1898-06-01
- Page
- 335 (sequence 10)
- Language
- German
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Umschau. 385 Juden haben sich der Gefahr entäußert, ähnliche Vorwürfe auf sich zu laden, wie sie Clömenceau gegen ihre französischen Glaubensgenossen richtet. Die deutschen Juden schaarten sich massenhaft um das Banner der Selbstvertheidigung im Lichte der Oeffentlichkeit, als ihr Heiligstes bedroht schien, ihr Anrecht, auf Gleichberechtigung im deutschen Vaterlande, und jeder edle deutsche Christ wird diesen Entschluß ehren, denn dies ist kein Kampf um die Güter der Erde, kein Streit für jüdische Interessen, sondern dafür, daß Deutschland nicht zurücksinke in mittelalterliche Verhältnisie, sondern sich mehr und mehr zu einem Rechtsstaat« ausbilde und allen Kulturstaaten voranleuchte. Mehr als je gelten jetzt für uns die Worte Welten's: „Sei rücksichtslos und ohn' Bedenken Im Kampfe um Lein gutes Recht, Und acht' eS nicht, wenn dich zu kränken, Scheinheil'ger Tadel sich erfrecht; Denn nicht bloß dir hilfst du damit zum Siege, Du wehrst dadurch auch, daß das Recht erliege." A. L. Korrespondenzen. * Berlin, 15. Juni. Unter Betheiligung von mehr als 130 Rabbinern wurde am 1. Juni im Festsaale der Gesellschaft der Freunde die erste General-Versammlung des Deutschen Rabbiner-Verbandes durch Rabbiner Dr. Maybaum eröffnet und dann von dem Justizrath Meyer im Namen der Berliner jüdischen Gemeinde begrüßt. Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Stellungnahme des Rabbiner-VerbandeS zum Zionismus. Der Referent Rabbiner Dr. Horowitz«Frankfurt a. M. und der Korreferent Rabbiner Dr. Vogelstein-Stettin befürworteten die Annahme einer den Zionismus entschieden verurtheilenden Resolution. Die Annahme erfolgte nahezu mit Einstimmigkeit. Der Antrag des Rabbiners Dr. Rahmer- Magdeburg, ein Ergebenheits-Telegramm an den Deutschen Kaiser zu richten, wurde einstimmig angenommen. Eine längere Debatte knüpfte sich an den Punkt der Tagesordnung, welcher „die Stellung des Rabbiners in der Gemeinde" betraf. Der 25