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Im deutschen Reich · 1898-05-01 · Heft 5 (Mai 1898) · p. 274

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 5 (Mai 1898)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1898-05-01
Page
274 (sequence 2)
Language
German
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274 Im deutschen Reich. Seminar ist prinzipiell von der Religion bezw. Konfession derselben unabhängig. In beide Anstalten sind daher wie bisher, so auch in diesem Jahre, Kinder, bezw. junge Damen jüdischen Glaubens ausgenommen worden. Der Eintritt in das Seminar erfolgt auf Grund einer Konkurrenzprüfung. Diejenigen, welche am besten bestanden, werden, soweit der Platz reicht, berücksichtigt. Die Ausnahme in die Augustaschul« ist bedingt durch die Rechtzeitigkeit der Anmeldung, sowie durch die Zahl der zu besetzenden Plätze. Selbstverständlich haben diejenigen Kinder, die bereits Geschwister in der Schule haben oder deren Eltern in der Nähe der Anstalt wohnen, den Vorzug. Wenn ein jüdisches Kind zurückgewiesen ist, so ist es entweder nicht rechtzeitig angemeldet worden oder die Klasse, in die es eintreten wollte, hatte keinen Platz mehr. Die Eltern desselben haben in einem solchen Falle nur die Erfahrung gemacht, wie sie Eltern christlicher Kinder ebenso und zwar begreiflicherweise in viel größerem Umfange machen müssen. Was in der Vereinsversammlung über die in Rede stehende Frage mitgetheilt worden ist, beruht also auf einem Mißverständniß". Die in Berlin C. wohnhaften Mitglieder d es Central-Vereins hielten am 28. April d. I. im Saale von Cassel's Hotel eine sehr gut besuchte Versammlung ab. Herr Dr. med. D. Wiesenthal eröffnet« dieselbe und ertheilte sodann das Wort Herrn Rechtsanwalt Rudolf Hahn zu einem Vortrage über den „konfessionellen Eid". Der Redner behandelte dieses durch den am 26. und 27. April im Reichstage berathenen Antrag Salisch und Genossen (Abänderungen und Ergänzungen der Strasprozeßordnung und Civilprozeßordnung betreffend) wieder aktuell gewordene Thema in scharfsinniger und fesselnder Weise und verwies dabei auf dir große Tragweite der bezüglichen gesetzgeberischen Versuche und auf die vom Central-Verein dagegen einzunehmende Stellung. Trotz der Versicherungen verschiedener Parteiführer, daß der am 2. April 1897 vom Reichstage angenommene Eidesformel- Antrag Liebermann und Genossen keine antisemitische Spitze habe, hätten die Organe der antisemitischen Parteien sofort daraus die bedenklichsten Folgerungen gezogen und an dem Königsberg» Privatdozenten Dr. Hubrich eine wissenschaftliche Stütze gefunden. That«

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