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Im deutschen Reich · 1898-05-01 · Heft 5 (Mai 1898) · p. 264

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 5 (Mai 1898)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1898-05-01
Page
264 (sequence 10)
Language
German
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264 Im deutschen Reich. und Gesittung bilden und den Geist warmherziger Nächstenliebe pflegen. Nur die Tüchtigkeit, die Ehrenhaftigkeit des Mannes soll in unserem öffentlichen Leben entscheiden, die Zugehörigkeit zu irgend einer Konfession soll keinem zum Nachtheil gereichen." Auch die ultramontane „Köln. Volkszeitung" mißbilligt die antisemitischen Wahltreibereien und wendet sich dabei besonders gegen di« Wühlerei in Bayern und die Einmischung von Oesterreichern in dieselbe. Das katholische Blatt schreibt wörtlich: „Die antisemitische Partei in München hat nicht das Geringste von einer katholischen Bewegung an sich und ist auch in sich uneinig. Die Führer, namentlich Wenng, suchen sich durch Berufung von Wiener Rednern einen Nimbus zu verschaffen. Bürgermeister Lueger und' Msgr. Schleicher haben unter antisemitischer Flagge in München geredet. Jetzt ist auch Prior Graf v. Mels-Colloredo aus Wien unter Assistenz Wenng's ausgetreten und zwar in einer öffentlichen Frauen- Versammlung. Der Herr Graf glaubt, in dem Münchener antisemitischen Frauenbünde ein Gegenstück des christlichen Frauenbundes in Wien vor sich zu haben. Dazu fehlt aber jede Voraussetzung. Die Antisemiten benutzen solche Vorträge als Zugstücke für die Wahlvorbereitung." Bezeichnend für die Uneinigkeit der bayerischen Antisemiten war eine am 28. April vor dem Würzburger Schöffengericht stattgehabte Verhandlung gegen den antisemitischen Neichstagskandidaten für den Wahlkreis Kitzingen, Dr. Dingfelder in Gnodstadt und den Redakteur der „Neuen Bayerischen Landeszeitung", Anton Memminger, wegen Beleidigung des Geschäftsführers des Würzburger Journals, Karl Köhl. Die Beleidigung wurde in einem Artikel der „Neuen Bayerischen Landeszeitung" gefunden, der von Dr. Dingselder verfaßt und von Anton Memminger überarbeitet worden war. Vor Gericht wollte nun keiner der beiden Angeklagten die in dem Arükel enthaltenen beleidigenden Zusätze gemacht haben und dabei drohte der über seinen würdigen Busenfreund Memminger empörte Dr. Dingfelder, einen Krach im bauernbündlerisch-antisemitischen Lager herbeizuführen. Der Gerichtshof erklärte beide Angeklagten der Beleidigung für schuldig und verurtheilte den Dr. Dingfelder zu 300 Mk. Geldstrafe und den Redakteur Anton Memminger zu 25 Mk. Geldstrafe. Der Letztere, den die neuerlichen Enthüllungen über das briefliche Gebühren Dr. Dingfelder's und dessen in dem Organ Wenng's veröffentlicht« Absage an den „Bayerischen Bauernbund" nicht unbeeinflußt ließen, schrieb deshalb in der „Neuen Bayerischen Landeszeitung": „Wir sprechen den Leuten, welche selbst der Arbeit

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