Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1898-05-01 · Heft 5 (Mai 1898) · p. 236

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 5 (Mai 1898)
Article
Zu den Wahlen
Date
1898-05-01
Page
236 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2316602-2316637-2316643-2322376--03962-2322441
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

236 Im deutschen Reich. 5 Jahren wieder zum ersten Male wird das Volk zusammenberufen, um die Richtung seiner inneren Entwickelung für neue 5 Jahre zu bestimmen. Zu denjenigen aber, deren Geschick durch diese Entwickelung des inneren Staatslebens am meisten berührt wird, zählen die deutschen Inden. Wir wollen mit dem jetzt verstoßenen Reichstage und Abgeordnetenhause nicht rechten. Oe mortui nil nisi bene. Aber wir müssen bekennen, wenn die Regierung Unheil hätte anrichten wollen, bei diesen Volksvertretungen hätten unsereRechte auf die Dauer keinen wirksamen Schutz gefunden. Wer weiß, welche Strömungen in den nächsten 5 Jahren in der Staatsleitung die Oberhand gewinnen werden? Ueber ein allzu großes Wohlwollen der Regierungen den deutschen Staatsbürgern jüdischen Glaubens gegenüber haben unsere Feinde sich gewiß nicht zu beklagen gehabt, im Gegentheil, in aller Stille hat man im „Verwaltungswege" die Gleichberechtigung in vielen Zweigen illusorisch zu machen gewußt. Ein Richter, ein Regierungsrath, ein Gymnasiallehrer, ein Reserve-Offizier jüdischen Glaubens sind in Deutschland selten wie weiße Raben geworden. Im Handel und Wandel treten den Juden überall Schwierigkeiten entgegen. Aber man hat doch wenigstens nicht versucht,die Gesetzgebung rückwärts zu schrauben, ein Jude kann doch noch Richter, Regierungsbeamter, Lehrer und Offizier in Deutschland werden, und von Rechtswegen soll er es werden, wenn er die gesetzlich vorgeschriebenen Fähigkeiten sich erworben hat. Recht muß Recht bleiben. Solange die volle Gleichberechtigung im Staatsleben unser Recht ist, kann uns dieselbe auf die Dauer durch sogenannte Verwaltungsgrundsätze nicht vorenthalten werden. Und wenn wir zur Zeit auch wenig Aussicht auf eine Aenderung dieser Verwaltungsgrundsätze haben, so müssen wir doch darauf bedacht sein, daß diese Grundsätze niemals „Rechtens" werden. Dafür bietet aber allein die Zuverlässigkeit der Volksvertretung eine Gewähr, und darum ist es in diesem Wahlkampfe heilige Pflicht eines jeden jüdischen Staatsbürgers, die Wahlkandidaten auf ihre Stellung zur Gleichberechtigung der Juden zu prüfen. Was jetzt versäumt wird, ist vielleicht in Generationen nicht wieder gut zu machen. Bei der Konstellation der 'Parteien ist die Stimme jedes einzelnen Abgeordneten von Bedeutung, und bei der Vielfältigkeit

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.