Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1898-04-01 · Heft 4 (April 1898) · p. 214

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 4 (April 1898)
Article
Berlin
Date
1898-04-01
Page
214 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2316602-2316637-2316642-2322226--03883-2322331
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Korrespondenzen. * Berlin, 21. April. In der am 29. v. MtS. stattgehabten Stadtverordneten-Sitzung wurde auf eine an den Stadtfchulrath Bertram gerichtete Anfrage, wie di« Angelegenheit, die Anstellung jüdischer Lehrkräfte an den Berliner Gemeindeschulen betreffend, stehe, erwidert, daß auf die der Versammlung zur Kenntniß gegebene Vorstellung des Berliner Magistrats vom 6. März 1896 eine Entscheidung des Kultusministers bisher nicht ergangen sei. Der Magistrat habe gegenwärtig einen jüdischen Lehrer und eine jüdische Lehrerin zur Anstellung vorgeschlagen. Die Angelegenheit schwebe indessen noch. In der am 5. d. M. abgehaltenen Versammlung des „Central-Vereins deutscherStaatsbürger jüdischen Glaubens" bildete di« Zurückweisung jüdischer Mädchen von verschiedenen privaten höheren Töchterschulen in Berlin W. den Gegenstand lebhafter Klagen. Die Mittheilung, daß auch in dem an die K g l. A u g u st a s ch u l e angeschloffenen Lehrerinnen-Seminar neuerdings Jüdinnen keine Aufnahme gefunden hätten, rief in der Versammlung große Erregung hervor und diese hat inzwischen einen lauten Widerhall in der Preffe gefunden. U. A. schrieb das „Berliner Tageblatt": „Sollte es fich bewahrheiten, daß auch in einer königlichen Töchterschule, beziehungsweise in dem zu ihr gehörigen Lehrerinnen- Seminar, keine Jüdinnen mehr ausgenommen werden sollen, dann läge ein sehr triftiger Grund vor, einmal eine hierauf bezügliche Frage an den Herrn Kultusminister D r. B o s s e zu richten. Es würde sich alsdann um eine Verfaffungsfrage in des Wortes eminentester Bedeutung handeln. Staatsschulen sind für alle Staatsbürger, respektive deren Kinder da; diese Staaisschulen sind aus Staatsmitteln errichtet, welche von allen Staats«

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.