Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 4 (April 1898)
- Article
- Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
- Date
- 1898-04-01
- Page
- 204 (sequence 6)
- Language
- German
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204 Im deutschen Reich» der Novelle zum Strafgesetzbuch, die von dem Staatssekretär der Justiz und besonders vom Reichskanzler energisch vertreten wurde, wiederholt in die Debatte ein und legte am 27. Januar 1876, gelegentlich der Bekämpfung des Paragraphen 130, seine eigene Anschauung über die Sozialdemokratie dar. Dabei bemerkte er: „Ich weise den Gedanken ganz zurück, der im Namen der Religion der Philosophie eine gesellschaftliche Ordnung predigt, wonach die Mehrheit der Menschen immer verurtheilt sein müßte, ein kümmerliches Leben zu führen. Andere dagegen eines glücklichen Zustandes sich erfreuen sollen. Ich meine, darin besteht der menschliche Fortschritt, daß fort und fort der Kreis der Menschen sich erweitere, welche sich in den Gütergenuß des Lebens theilen. Aber dieser Fortschritt wird nur durch schwere Arbeit erlangt, nicht durch leicht entworfene Reden, auch nicht dadurch, daß man die Menschen zu überzeugen strebt, daß sie unglücklich sind oder gar, daß sie mit Willkür unglücklich gemacht werden, sondern umgekehrt. Unsere Aufgabe ist es. Ihnen zu zeigen, wie vieler Genüsse jeder Mensch fähig ist, wenn er die weltlichen Dinge nicht ganz äußerlich und unnützlich von dem oberflächlichen Genußstandpunkt auffaßt. Weit mehr wirken wir, wenn wir den Schein von der Wirklichkeit unterscheiden lehren, wenn wir zeigen, wie viel Genußfähigkeit jeder Bemf bietet und wie jeder Stand seine Sorge hat". Tobias Cohn.