Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 4 (April 1898)
- Article
- Die Stellung der jüdischen Lehrer in Hannover
- Date
- 1898-04-01
- Page
- 192 (sequence 1)
- Language
- German
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Die Stellung der jüdischen Lehrer in Dannover. wir bereits im Februar d. I. in dieser Zeitschrift (S. 94) mitgetheilt haben, wandte sich der plötzlich zu den direkten Äommunal-Abgaben herangezogene jüdische Elementarlehrer Spanier an den Vorstand des Verbandes der jüdischen Lehrvereine im deutschen Reiche, welcher durch unseren stellv. Vorsttzenden Dr. Fuchs die Angelegenheit zum gerichtlichen Austrag bringen ließ. Da das -Oberverwaltungsgericht die ablehnenden Entscheidungen der niederen Instanzen, des Kreis- und Bezirksausschufles, aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Kreisausschuß zurückgewiesen hat, läßt sich hoffen, daß die Angelegenheit zu einem für die jüdischen Lehrer günstigen Austrag gelangen wird. Das lebhafte Jntereffe, welches diese Angelegenheit in den Kreisen der jüdischen Lehrer erregt, veranlaßt uns, den Wortlaut der Gründe der vom Kgl. Oberverwaltungsgericht gefällten Entscheidung hiermit zu veröffentlichen: Gründe: Der Magistrat zu Stolzenau zog den jüdischen Lehrer Spanier mit 18 Mk. 20 Pf. zu den Gemeindeabgaben für das Steuer« jahr 1895/96 heran. Nach Verwerfung seines Einspruchs klagte der Lehrer Spanier auf Freistellung, indem er geltend machte, daß er als Elementarlehrer hinsichtlich seiner Besoldung und Emolumente von allen direkten Gemeindeabgaben nach ß 1 Nr. 3 der Verordnung vom 23. September 1867 befreit sei. Die Klage wurde jedoch in den Vorinstanzen abgewiesen, weil die Befreiung nur christlichen Lehrern oder Lehrern an christlichen Schulen zustehe. Zur Begründung der rechtzeitig eingelegten Revision mach! der Kläger geltend: