Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 4 (1898)
- Issue
- Heft 3 (März 1898)
- Article
- Berlin
- Date
- 1898-03-01
- Page
- 156 (sequence 3)
- Language
- German
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156 3m deutschen Reich. besonders strafbar und der Gerichtshof hätte sicher zu einer Gefängnißstrafe gegriffen, wenn er nicht berücksichtigt hätte, daß der Angeklagte nach den Bekundungen der Zeugen etwas angetrunken gewesen sei und eine Gefängnißstrafe sein ganzes Leben verderben würde. Der Gerichtshof habe deshalb Geldstrafe gewählt, diese aber für den groben Unfug auf 100 M., für die Körperverletzung auf 300 M., im Ganzen also auf 400 M. bemeffen. Wegen Beleidigung der Inhaber des Kaufhauses Wertheim hatte sich am 4. März der Redakteur des antisemitischen Witzblattes „Deutscher Michel" vor dem Schöffengericht zu verantworten. Das erwähnte Blatt hat in seiner Nr. 52 vom vorigen Jahre und in Nr. 2 von diesem Jahre zwei Artikel gebracht, die in vielen beleidigenden Wendungen die Art der Geschäftshandhabung in diesen Kaufhäusern im allgemeinen und der Firma A. Wertheim im besonderen sehr abfällig kritisierte. Beide Artikel wurden vom Schöffengericht für beleidigend erachtet, der Angeklagte aber mit Rücksicht auf die geringe Verbreitung des Blattes nur zu 75 Mk. und 45 Mk. Geldstrafe verurtheilt. Eberswalde, 10. März. Dem antisemitischen Reichstagskandidaten B ö ck l e r , welcher dieser Tage im Wahlkreise Prenzlau- Angermünde Gastrollen gab, ist in V i e r r a d e n übel mitgespielt worden. Als er angesichts der aus Schwedt dort eingetroffenen Arbeiter in der Versammlung erklärte, den Vortrag nicht halten zu wollen, erhob sich, im Saale ein furchtbarer Lärm, und Böckler entging nur dadurch den thätlichen Angriffen, daß er bis zur Abfahrt der Schwedter Unterschlupf in einem kleinen Nebengemach fand. Nicht viel besser ging es ihm einige Tage darauf in Chorinchen, wo die im Klamann'scherr Saale veranstaltete Versammlung in Folge des ausgebrochcnen Tumults von den Gendarmen aufgelöst wurde. Magdeburg, 20. März. Das hiesige Antisemitenblatt .„Sachsenschau" sah sich durch einen Hinweis auf kn § 11 des Preßgesetzes veranlaßt, gestern nachstehende „Berichtigung" zu veröffentlichen: „1. „Mache" ich nicht hauptsächlich in Arbeitergarderobe, sondern ist mein Geschäft eines der feinsten Konfektionsgeschäfte Magdeburgs. 2. Das Geschäft ist auch nicht jüdisch und hat auch keine jüdischen Geldgeber hinter sich. Also dies eine Ihrer gewöhnlichen Lügen. Der Inhaber ist Urgermane aber Anti- Antisemit. Ehrenfried Finke." X Strehlen i. Schl., 7. März. Im Saale des Wintergartens veranstalteten gestern die Antisemiten hier eine öffentliche Versammlung, in welcher der antisemitische Breslauer Stadtverordnete Wolfs