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Im deutschen Reich · 1898-02-01 · Heft 2 (Februar 1898) · p. 94

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 2 (Februar 1898)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1898-02-01
Page
94 (sequence 9)
Language
German
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94 3m deutschen Reich. lassen, gleich Wildm? Wir muffen glauben, daß wir noch wett von dieser Zeit entfernt smd, und daß eS leichter ist, die Dampfmaschine, den Telegraphen und die Röntgenstrahlen zu erfinden, als eine Parzelle des Atavismus unserer Herzen zu ändern. Denn wir sind so weit gekommen, daß die Massen unter den Rufen: „Es lebe Frankreich! Es lebe die Armee!" plündern, brennen und morden, und daß man sich den Anklagen aussetzt, ein Verräther oder ein Verkaufter zu sein, wenn man Gerechtigkeit verlangt. „. . . Was kann das Ihnen ausmachen, ob Dreyfus unschuldig oder schuldig ist?" ftagte ein 'General den Obersten Picquart. „Sie sind ja nicht auf der Teufelsinsel!" Und bei den täglichen Gesprächen hört man zahlreiche Personen ausrufen, um sich der Zweifel zu entledigen, die man ihnen suggeriert: „Was geht das uns an, ob Dreyfus gut oder schlecht abgeurtheilt wurde? Er ist ja nur ein Jude!" Korrespondenzen. 0 Berlin, 23. Februar. Im Jahre 1896 wurde der an einer jüdischen Schule in der Provinz Hannover angestellte Elementarlehrer Sp. plötzlich zu den direkten Kommunal-Abgaben herangezogen, trotzdem das Gesetz vom 14. Juli 1893 ausdrücklich die Bestimmung der Kabinetsordre vom 23. September 1867 bestehen läßt, nach welcher in den neuen Provinzen alle weitergehenden Immunitäten und besondere Privilegien aufrecht erhalten werden. Der Vorstand des Verbands, welchen Sp. um Beistand angerufen hatte, ließ durch den stellv. Vorstand des Central- Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Rechtsanwalt Dr. Eugen Fuchs, die Angelegenheit zum gerichtlichen Austrag bringen. Da ,das Oberverwaltungsgericht die ablehnenden Entscheidungen der niederen Instanzen, des Kreis- und Bezirksausschusses, aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Kreisausschuß zurückgewiesen hat, läßt sich hoffen, daß die Angelegenheit zu einem für die jüdischen Lehrer günstigen Austrag gelangen wird. In der Reichstagssitzung vom 1. Februar sprach der Führer des Centrums, Abg. Dr. Lieber, über die Einheitlichkeit der Strafvollstreckung, auf welche es zurückzuführen sei, „daß man die katholischen Gefangenen nöthige, Speisen zu sich zu nehmen, die sie an gerviffen Tagen nicht zu sich nehmen dürfen, ohne die Gebote der Kirche zu übertreten". Er fuhr dann fort: „Wir sind ebenso

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