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Im deutschen Reich · 1898-02-01 · Heft 2 (Februar 1898) · p. 80

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 2 (Februar 1898)
Article
Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
Date
1898-02-01
Page
80 (sequence 7)
Language
German
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80 3m deutschen Reich. Lasker's Auslassungen in den Verhandlungen über die Kulturkampfgesetze hörten sich mitunter wie Feierklang an, der inmitten des aufregenden Streits im Parlament das Gemüth zu andachtsvoller Erbauung stimmt. „Gott hat allen Menschen," bemerkte er einmal bei dieser Gelegenheit, „dasselbe religiöse Gefühl eingepflanzt, welches Allen ein sicherer Leitfaden ist, was den großen idealen Pulsen der Menschen dient, was nicht, und es widerspreche mir Einer, wenn ich bestreite, daß die finstersten und dunkelsten Leidenschaften, wie Haß und Verleumdung, der Religion dienlich sein können." Und beim Gesetze über die Zucht- und Strafmittel der Kirche erklärte er: „Was hat die Religion mit diesen weltlichen Mitteln zu schaffen? Wir stellen uns unter jeder Religion diejenige ethische Wirkung, die große Macht vor, welche dem Menschen eingepflanzt ist und welche verstärkt ist durch Erziehung, durch Gewohnheiten und durch die lange geschichtliche Entwickelung, daß er sich freiwillig dem unterwirft, was ihm ein unmittelbarer Ausfluß des Willens Gottes zu sein scheint. Nicht aber weiß irgend eine Religion in ihrem Wesen davon, daß erwachsene Menschen durch Straf- und Zuchtmittel, durch Vermögens-, vielleicht Lebens- und Ehrenstrafen gezwungen werden, sich zu unterwerfen. Hat es denn die Religion mit der äußerlichen Unterwerfung zu thun, ist es nicht tausendmal gotteswidriger, wenn Jemand zu seinem Widerwillen gegen Gottes Wort noch die Gleißnerei hinzufügen muß, wenn Sie ihn zwingen, durch äußere Zwangsmittel, während er im Herzen verstockt ist, die Ehre Gottes zu bekennen? Das ist die Quelle aller Heuchelei und der Unsprung aller Verderbtheit, denn unter allen Heucheleien ist die religiöse Heuchelei die allerschlimmste. Auch diejenige Religionsgesellschaft, der ich zugehöre, macht sehr wesentlich Gebrauch von den Dingen, die in dem gegenwärtigen Gesetzentwürfe verboten werden sollen. Ich bin sogar der Meinung, daß die Zuchtmittel und Strafen, wie sie in späteren Kirchen angewandt werden, leider ein nicht gutes Erbe sind aus derjenigen Praxis, welche die Religionen geübt haben, bevor die christliche entstanden ist; sie sind nicht rein christlich, sondern mit übernommen, wie sehr vieles Andere. Die Vorschrift, daß, wenn Jemand gesündigt hat, es ihm erst vertraulich, dann vor Zeugen gesagt, dann der Gemeinde mitgetheilt werden so.ll, ist keineswegs ursprünglich

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