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Im deutschen Reich · 1898-02-01 · Heft 2 (Februar 1898) · p. 70

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
4 (1898)
Issue
Heft 2 (Februar 1898)
Article
Der Antisemitismus in Frankreich
Date
1898-02-01
Page
70 (sequence 2)
Language
German
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70 3m deutschen Reich. schiedenheit nicht zu verkennen. Wie in Deutschland, hat man auch in Frankreich für die Vergehen und Ausschreitungen einzelner Juden die Gesammtheit verantwortlich gemacht und gegen diese den Unwillen des Volkes erregt, der jenen gegenüber berechtigt war. Was die Reinach, Arton, Herz und andere ihnen gleichstehende Gauner und Betrüger verschuldet haben, müssen die französischen Juden in ihrer Gesammtheit büßen, als ob zwischen ihnen und den eben genannten internationalen Schwindlern irgendwelche geistige oder sonstige Gemeinschaft bestanden hätte! Wie man in Deutschland jedes Delikt eines Juden der Gesammtheit der Juden aufbürdet so auch in Frankreich. Niemand kann es einfallen, die Schwere der Verfehlungen entschuldigen zu wollen, welche einzelne Juden bei dem Panamaschwindel und der damit in Zusammenhang stehenden Korruption auf sich geladen haben und nirgendwo wird darüber ein schärferes und unerbittlicheres Urtheil gefällt als in jüdischen Kreisen. Aber was haben mit diesen Ausschreitungen die Tausende der französischen Juden zu thun, welche sich seit einem Jahrhundert als fleißige und patriotische Bürger Frankreichs bewährt haben? Bei dem Panamaschwindel war bekanntlich die bonapartistische Partei sehr stark betheiligt, gehörte doch der alte Lesseps zu den Größen der Imperialisten; hat man sich dieserhalb vielleicht veranlaßt gesehen, eine Kampagne gegen diese Partei zu eröffnen, hat man ihnen die strafbaren Handlungen verschiedener ihrer Mitglieder in die Schuhe geschoben? Gewiß nicht. Das Prinzip der Kollektivschuld und Kollektivoerantwortlichkeit - wird nur den Juden gegenüber angewendct, das ist diesseits wie jenseits des Wasgauwalls der Fall. Was haben die französtschen Juden als solche, was hat das Judenthum mit dem Falle Dreyfus zu thun? Selbst angenommen, der ehemalige Offizier hätte das schmählichste und schimpflichste Verbrechen begangen, das von einem Angehörigen des Ofstzierkorps überhaupt verübt werden kann, was bekanntlich durchaus unwahrscheinlich ist, so würde dies doch den französischen Juden nicht zur Last fallen! Es hat auch schon in Frankreich Landesverräther gegeben, solche in Civilkleidung und solche in Uniform, ohne daß ein vernünftiger Mensch auf den Gedanken gekommen wäre, seine Glaubensgenossen dafür zum Mindesten moralisch mit verantwortlich zu machen, nur bei den

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