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Im deutschen Reich · 1897-12-01 · Heft 12 (Dezember 1897) · p. 638

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 12 (Dezember 1897)
Article
München
Date
1897-12-01
Page
638 (sequence 4)
Language
German
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638 Im deutschen Reich. am Stück sehen wollte, bedauerte Frau Franzus, diesem Wunsche nicht Nachkommen zu können, da sie allein im Laden sei und ein ganzes Stück ein Gewicht von mindestens 1 Centner habe. Auf diesen höflichen Bescheid antwortete die Dame: „Das ist einmal eine freche Bedienung!" und wollte bei diesen Worten den Laden verlassen. Franzus, der eben vom 1. Stock herunter kam und diese- Antwort hörte, bemerkte sofort, daß seine Leute anständig bereuen, worauf die gnädige Frau meinte, „das stinkt auch darnach!" Fra. msverbat sich einen derartigen Ton, worauf er von der Dame mit usdrücken wie „frecher Jude, dreckiger Jude" belegt wurde. In semer Aufregung faßte Franzus die bereits im Fortgehen begriffene Käuferin am Genick und ersuchte sie um ihren Namen. Statt diesen anzugeben, versetzte sie dem Franzus mit ihrem Regenschirm einen Schlag, über die Stirn, worauf Franzus ihr den Schirm abnahm und Gendarmerie requirierte. — Während von fünf Zeugen der Thatbestand wie vorstehend geschildert wurde, stellte die Estlinger auf ihren Eid in Abrede, beleidigende Aeußerungen gebraucht zu haben. Das ehemalige Dienstmädchen der Estlinger bestätigte aber, daß ihre gnädige Frau von jeher eine schlagfertige Person gewesen sei und daß sie in Folge dieses Umstandes den Dienst bei Frau Estlinger verließ. Auch habe dieselbe damals auf dem Nachhausewege ihr gegenüber ihre Befriedigung darüber ausgesprochen, daß sie „dem Saujuden eine versetzt habe". Der Amtsanwalt beantragte gegen Franzus wegen leichter Körperverletzung 20 Mark. Das Urtheil lautete auf Freisprechung, da nachgewiesen, daß die Zeugin schon mit einer gewiffen Antipathie den Laden des Angeklagten betrat, sich dort provozierend benommen und nicht nachgewiesen sei, daß die Zeugin vom Angeklagten mißhandelt worden, obgleich auch ausgesprochen werden muffe, daß das Auftreten des Angeklagten nicht einwandsfrei war. □ Dresden, 8. Dezember. Die sächsische Erste Kammer beschäftigte sich gestern mit der Petition Ernst Rößner und Genossen wegen Uebersetzung des Schulchan Aruch. Der Berichterstatter, Oberbürgermeister Dr. Dietrich-Plauen konnte das ablehnende Votum der Deputation ebenso wenig mit neuen Gründen vertheidigen, wie die Petenten neue Gründe für Wiederholung der alten Petition in's Feld führen konnten. Er bezweifelte die Richtigkeit der Ansicht, daß der Schulchan Aruch ein jüdisches Geheimbuch sei und daß wegen der Schwierigkeiten, die einer Uebersetzung entgegenstehen, deren Authenticität anerkannt werde. Selbst dann, wenn nachgewiesen werden könnte, daß der Schulchan Aruch unsittliche Lehren enthalte, könne dieser Nachweis Niemand anfechten, weildie Juden gleich

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