Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 11 (November 1897)
- Article
- Karl Emil Franzos [Rezension]
- Date
- 1897-11-01
- Page
- 585 (sequence 2)
- Language
- German
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Vücherschau. 585 stört worden find, die, in besseren Tagm auSgestreut, unter ruhigen VerhLItnifien zu schöner Reife gekommen wären. Nebeneinander gehen da politische und religiöse Gegensätze einher: hie Polen — hie Deutsche, hie Christen — hie Juden, lauten die Schlachtrufe, die die Bürger desselben Landes, derselben Stadt in feindlicher Erbitterung scheiden und in wachsendem Haffe auseinanderhalten. Das ganze öffentliche und, wenn man den Ausdruck anwenden darf, gesellschaftliche Leben ist von diesen Parteiungen beherrscht. So weiß z. B. bei den Verhandlungen der Schwurgerichte nach der Zusammensetzung der Geschworenenbank jedermann, wie das Urtheil in dem Prozesse ausfallen wird: haben die Stammes- und Glaubensgenoffen des Angeklagten die erforderliche Stimmenanzahl, dann wird derselbe freigesprochen, mag seine Schuld auch noch so handgreiflich am Tage liegen oder sein eigenes Geständniß jeden Schuldbeweis überflüssig machen. Eben so sicher ist es, daß der Angeklagte verurtheilt wird von einer Majorität Andersgläubiger, auch wenn nicht ein Schuldbeweis beigebracht ist, und in den seltensten Fällen ist es möglich, durch den obersten Gerichtshof in Wien Unschuldige vor harter Bestrafung und jahrelanger Einkerkerung zu retten. Die Beispiele von Parteilichkeit, die Franzos V Seite 90 ff. anführt mit Nennung des Ortes und des Tages der Gerichtsverhandlungen, beweisen, daß unter diesem Haß der einzelnen Bevölkerungsklaffen gegen einander alles Gerechtigkeitsgefühl begraben ist, und man muß dem Verfasser darin beistimmen, daß unter solchen Umständen westeuropäischer Einrichtungen wie die Schwurgerichte dort nicht oder wenigstens noch nicht angebracht sind. Denn es fehlt dort alles, worauf die politischen Errungenschaften der westlichen Völker begründet sein müffen, um ersprießlich zu wirken: es fehlt jeder Sinn für Gerechtigkeit, Staatsklugheit, politische Gemeinschaft, es fehlt Bürgersinn und Bürgertugend. Ein schlagender Beweis dafür ist in dem Französischen Buche das Kapitel vom „Fehlermacher" S. 136 ff. Dieses edle Handwerk, das darin besteht, daß der „Fehlermacher" vor jeder Rekrutirung den jungen Leuten, die etwa zur Aushebung kommen könnten, zu irgend welchen körperlichen Gebrechen verhilft, um sie vor dem Eintritt in das Heer zu schützen, wird ganz offen betrieben und hat seinen goldenen Boden; Juden und Christen arbeiten in diesem Fache, Juden und Christen entziehen sich auf diesem Wege der Wehrpflicht, die wir als bürgerliches Ehrenrecht anzusehen gewöhnt sind. Tragikomisch sind die Geschicke Nathans des „Blaubarts", Seite 158 ff., den die Eltern aus Furcht vor der Rekrutierung in seinem elften Lebensjahre mit der Köchin des Hauses, einer Witwe