Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 11 (November 1897)
- Article
- Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
- Date
- 1897-11-01
- Page
- 534 (sequence 1)
- Language
- German
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534 Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses. Eduard Laster. III. ^D ie Wahlen der Abgeordneten für den „Norddeutschen Reichstag", welche am 12. Februar 1867 in den norddeutschen Staaten stattfanden, hatten zum Zwecke, eine gemeinschaftliche Verfassung für den gesammten Staatenkomplex Norddeutschlands unter preußischer Führung — wie er sich durch den österreichischen Krieg gestaltet batte — zu berathen und dadurch die Wege zu bahnen, auf welchen auch die süddeutsche Bevölkerung jenseits des Mainstromes sich dem Norden nähern könnte. Lasker, der bisher bei allen wiederkehrenden Wahlen den vierten Berliner Wahlbezirk vertrat, hatte den Schmerz, auf das Vertrauen desselben nicht mehr zählen zu dürfen. Seine Haltung im Abgeordnetenhause, sein Antheil an der der Regierung bewilligten Indemnität und an allen Konsequenzen dieses Vorganges, seine Trennung von der Fortschrittspartei, seine Zugehörigkeit zu der nationalliberalen Fraktion erfuhren entschiedeneMißbilligung in seinem Wahlbezirke. An dessen Stelle lenkte der erste Berliner Reichstagswahlbezirk seine Aufmerksamkeit auf Lasker und wählte ihn am 12. Februar zum Reichstagsabgeordnelen. Die Eröffnung des ersten verfassunggebenden norddeutschen Reichstages fand am 24. Februar durch den König von Preußen statt. Lasker schloß sich der nationalliberalen Fraktion an, und während er vom ersten Tage ab parlamentarisch thätig war, begegnen wir ihm am 11. März und dann fast täglich bis zum 18. April, dem Schlußtage des ersten verfassunggebenden Reichstages des norddeutschen Bundes, auf der Tribüne, als einem von Begeisterung für die Größe und Würde der deutschen Nation erfüllten Streiter, der das Fundament ihrer nationalen Kraft in der Verfassung zu sichern und ein Staatswesen herzustellen bemüht ist, das in allen seinen Stämmen durch einheitlichen Plan und Gedanken, durch einheitliches Recht und Gesetz kraftvoll geeint ist. Die Gesetzgebung des norddeutschen Reichstages trieb immer neue Blüthen und zeitigte