Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 9 (September 1897)
- Article
- Vereinsnachrichten
- Date
- 1897-09-01
- Page
- 452 (sequence 1)
- Language
- German
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452 Neremsrrachrichle«. Am Abend des 6. Juli d. I. wurden in der Friedrichstraße in Berlin, zwischen dem Bahnhof Friedrichstraße und Unter den Linden, von etwa 10—12 Verkäufern, unbehindert durch die anwesenden Exekutivorgane, die Flugschriften „Der Juden-Baron und „Baron Vampyr" in lärmender Weise mit den Worten zum Verkauf angeboten: „Zur Verbreitung!" oder „Verbreitungshalber für 10 Pfennige!" Nach Angabe der Kolporteure sollte das Buch „Baron Vampyr", auf dessen Titelblatt sich die Karrikatur eines Juden befand, mit der Flugschrift „Juden-Bordelle" identisch sein. Unter Hinweis auf die jüngsten Urtheile des Schöffengerichts und der Strafkammer zu München, wonach strafrechtlich zu verfolgender grober Unfug verübt ist, wenn in ähnlicher Weise verbreitete Schriftwerke bei größeren Bevölkerungskreisen Beunruhigung und Aergerniß erregen, richtete der Vorstand des Central-Vereins an das König!. Polizei-Präsidium den dringlichen Antrag, „die weitere Verbreitung der bezeichneten Flugschriften im einzelnen Falle und durch Absetzung von dem in § 56 Abs. 3 Nr. 12 der Reichsgewerbe-Ordnung vorgeschriebenen Verzeichnisse zu verbieten und den Exekutiv-Organen entsprechende Anweisung zu geben." Darauf erfolgte nachstehender Bescheid des Herrn Polizei-Präsidenten: „Dem Vorstande eröffne ich auf die Eingabe vom 7. d. M. ergebenst, daß das Geeignete im Sinne des Antrages veranlaßt worden ist." An den Vorstand des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Die jüdische Gemeinde in Memel, welche vor der im Jahre 1885 stattgehaöten Ausweisung zahlreicher fremdbürtiger Gemeindeglieder fast 1300 Seelen zählte, umfaßt jetzt kaum noch 800 und droht durch den an 24 Familien mit