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Im deutschen Reich · 1897-09-01 · Heft 9 (September 1897) · p. 449

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 9 (September 1897)
Article
Wien
Date
1897-09-01
Page
449 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 449 elfjährigen Nichte Marie Karika inne. Vor Kurzem mußte Frau Psaliades, deren Gatte zur Zeit auch nicht in Mödling weilte, in einer dringenden Familien-Angelegenheit nach Ungarn verreisen. Sie ließ ihre Nichte allein im Hause zurück und trug ihr strenge auf, keinen Fremden einzulassen. Als die Frau wieder nach Mödling zurückkehrte fand sie ihr Haus verschlössen. Sie hielt nun Umschau nach der Kleinen und fand sie im Nachbarhause bei Frau Leitgeb. Erregt führte sie das Kind nach Hause und wollte es dafür züchtigen, daß es in ein Haus gegangen sei, mit welchem die Familie Psaliades keinen Verkehr unterhalten hatte. Diese Züchtigung unterblieb aber, da das Mädchen zu seiner Entschuldigung erzählte, daß Frau Leitgeb von ihr den Schlüssel zum Psaliades'schen Hause verlangt habe. Sie habe, um nicht etwa des Schlüssels beraubt zu werden, denselben beim Halse in ihr Kleid hinabgleiten lassen, doch Frau Leitgeb habe sie in ihr Haus gezerrt, zu Boden geworfen und durch Fußtritte mißhandelt. Das Mädchen behauptete, es habe geglaubt, daß die Juden sie ermorden wollten. Dem Kinde muß schon früher die Meinung beigebracht worden sein, daßdieMitglieder der Familie Leitgeb Juden seien, obwohl dies thatsächlich nicht der Fall ist. Frau Psaliades aber erstattete gerichtliche Anzeige. Frau Leitgeb wurde dadurch in eine um so größere Aufregung versetzt, als sie aus Theilnahme das Kind, das allein in der Villa Zurückgelassen worden war, in ihr Haus genommen und sich auch in sorgsamer Weise mit der Linderung eines Augenleidens, an dem Marie Karika laborirt, beschäftigt hatte. Das Bezirksgericht Mödling leitete Erhebungen in der Richtung ein, ob etwa eine Einschränkung der persönlichen Freiheit vorliege, doch die Staatsanwaltschaft stellte die Untersuchung ein. Frau Leitgeb fühlt sich aber so schwer in ihrer Ehre gekränkt, daß sie auf einer gerichtlichen Rechtfertigung besteht. Vor dem Badener Bezirksgericht fand am 3. August die Schlußverhandlung gegen den 14jährigenFerdinand Kirchner statt, der gegen den 11jährigen Sohn Edgar des Privatiers Drellinger unter dem Rufe: „Jud'! Jud'!" einen großen Kieselstein geschleudert und ihm eine lebensgefährliche Verletzung zugefügt hat. Die Stirn Edgar Drellingers zeigt noch die verunstaltende Narbe der furchtbaren Verletzung, in Folge deren der beschädigte Knochen trepanirt werden mußte. Der Vater des beschädigten Drellinger verlangt den Ersatz der Heilungskosten von 1500 fl. Der Richter verurtheilte den Angeklagten, der am Tage der That das vierzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht hatte, zu einer Arreststrafe von vierzehn Tagen. Be- 30

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