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Im deutschen Reich · 1897-09-01 · Heft 9 (September 1897) · p. 415

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 9 (September 1897)
Article
Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses
Date
1897-09-01
Page
415 (sequence 6)
Language
German
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Deutsche Volksvertreter jüdischen Bekenntnisses. 415 gefestigt, aber auch sein Wunsch wurde stärker und inniger, in die Heimath zurückzukehren und dem geliebten Vaterlande mit gewachsenen Kräften zu dienen. So betrat er im Mai 1856 den heimathlichen Boden. Thränen der Freude und Rührung vergießt er, als er um sich her wieder deutsch reden hört; er fühlt, daß er mit allen Banden der Liebe in dem deutschen Boden wurzelt, und wie viel er auch hier an Freiheit und Größe gegen England vermißt, und wie schwer und unzugänglich er auch den Weg hält, den er zu beschreiten gedenkt, sv ist er dennoch glücklich, auf deutscher Erde zu stehen. Er belauscht in der politischen Oede rings um sich her den gesunden Odem der deutschen Volksseele und gelobt sich, fortan all sein Können und Wollen dem deutschen Vaterlande zu widmen. Er nahm in Berlin seinen Aufenthalt und wurde unter dem Justizminister Simons ohne weitere Schwierigkeit zum dritten Staatsexamen zugelasien, das er im Jahre 1858 an demselben Tage bestand, an welchem Se. Königliche Hoheit, der Prinz von Preußen — der nachmalige erste deutsche Kaiser — die Regentschaft antrat. Lasker wurde am Stadtgericht zu Berlin beschäftigt; allein sein Geist fand innerhalb der starren Praxis und deren unbeweglichen Formen keine Befriedigung, ein höherer wiflenschaft. licher Zug hatte ihn bereits ergriffen, der sich in seiner schriftstellerischen Thätigkeit äußerte. Er ward Hauptmitarbeiter an den im Oktober 1861 eröffneten Oppenheim'schen Jahrbüchern und lieferte in ununterbrochener Aufeinanderfolge die durch Gediegenheit hervorragenden Beiträge über „Rechtsverwaltung und Polizei", über „die Rechtsbeständigkeit des Herrenhauses", über „Staatsrechtliche Fragen", über „Verfaffungsfragen", über „Finanzrecht". In allen diesen Fragen dokumentirt sich ein eminentes Talent, eine Richtung zugleich, die an Vielem, was im Staate besteht, Anstoß nimmt und sich dem allgemeinen Zuge, der damals gegen das Regierungssystem des Ministeriums gerichtet war, anschließt. Es konnte daher nicht fehlen, daß Lasker's Arbeiten die besondere Aufmerksamkeit der Staatsbehörden auf sich zogen, und wiewohl überall nur die objektivste Wiffenschaftlichkeit herrschte, gab doch der letzte Artikel „über Finanzrecht" der Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur kriminal-gerichtlichen Verfolgung. In zwei Instanzen wurde Lasker freigesprochen. Als darauf wegen desselben Artikels die Disziplinaruntersuchung eingeleitet wurde, erkannte der Dis-

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