Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1897)
- Article
- Berlin
- Date
- 1897-06-01
- Page
- 332 (sequence 4)
- Language
- German
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332 3m deutschen Reich. und zu einer Prügelei führte. Da kamen der Monteur R o s e t t i und ein Freund desselben, angeblich um den Streit zu schlichten, hinzu. Die Schlägerei nahm aber durch das Hinzutreten dieser Beiden nur einen größeren Umfang an und Rosetti erhielt im Verlaufe derselben mit einem Stocke einen derartigen Schlag auf den Kopf, daß -er zu Boden stürzte. Der Schlag war mit solcher Wucht geführt, daß Rosetti eine Gehirnaffektion, welche ihn in seinen körperlichen Leistungen wahrscheinlich dauernd behindert, davontrug. Rosetti und sein Freund behaupteten in der Verhandlung, daß der Angeklagte den folgenschweren Schlag verübt habe. Auch der Schutzmann, welcher den Schoenberg zur Wache brachte, meinte, daß der Angeklagte es gewesen, welcher Rosetti durch seinen Schlag zu Boden gestreckt habe und fügte noch hinzu, daß er noch nie einen Juden so habe schlagen sehen. In Folge dieser Bekundungen beantragte der Staatsanwalt gegen den Angeklagten eine Gefängnißstrase von einem Jahre und der Nebenkläger des Verletzten, Herr Rechtsanwalt Schiller, die Verurtheilung des Angeklagten zu einer an Rosetti zu zahlenden Buße von 3000 Mark. Der Vertheidiger des Angeklagten, Herr Rechtsanwalt Poppelauer, führte aus, daß, so bedauerlich die Folgen jener Nachtscene für ven jungen Rosetti auch seien, die Schuld des Angeklagten doch nicht klar erwiesen sei, weil, als Rosetti fiel, sehr viele Personen sich mit Stöcken an der Schlägerei betheiligt hatten und daher ein Jrrthum der Belastungszeugen, von wem eigentlich der verhängnißvolle Schlag ausgegangen sei, leicht entstehen konnte. Der Gerichtshof schloß sich im Wesenlichen dieser Auffassung an und sprach den Angeklagten von Strafe, Buße und Kosten frei. isst Neu-Nuppin, 6. Juni. An verschiedenen Straßenlaternen und Brunnen standen hier heute früh die Leute in Gruppen beisammen. Kleine runde Plakate waren dort angeheftet, die auf blauem Grunde die weiße Aufschrift trugen: „Kauft nicht bei Juden." Polizeibeamte entfernten die angehefteten Zettel. X Erfurt, 10. Juni. Der hiesige Gewerbeverein hatte bald nach dem Erlaß des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes' eine Kommission zur Ueberwachung der Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt. .Kürzlich sah sich diese Kommission genöthigt, und zwar im Einverständniß mit dem Vorstande des Gewerbevereins, gegen einen allen Ermahnungen unzugänglichen Geschäftsmann die Klageerhebung zu beantragen, die denn auch von der Generalversammlung des Vereins einstimmig ectheilt wurde. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus. In einer langathmigen, in einer hiesigen Zeitung veröffentlichten Erklärung,