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Im deutschen Reich · 1897-06-01 · Heft 6 (Juni 1897) · p. 287

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 6 (Juni 1897)
Article
Der konfessionelle Eid
Date
1897-06-01
Page
287 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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deutschen Reich. Zeitschrift des Leniralvereins deutscher Staatsbürger jüdische« Glaadeas. Erscheint zwSlsmal im Jahre. III. Iahkg. Berlin, Juni Kr. 6. Der konfessionelle Eid. Unsere Stellung zum Reichslagsbeschlusse vom 2. April »eit dem Jahre 1879, seitdem das Prozeß-Verfahren in Deutschland einheitlich durch Reichsgesetz geregelt ist, werden im ganzen Reiche die Prozeß-Eide in denselben Formen geleistet. Der Eid beginnt bekanntlich mit den Worten: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden" und schließt mit den Worten: „So wahr mir Gott helfe". Der Eid wird mittelst Nachsprechens oder Ablesens der die Eidesnorm enthaltenden Eidesformel geleistet. Den antisemitischen Bestrebungen gefällt die schlichte, für alle Staatsbürger gleiche Eidesformel schon lange nicht. Die einen unter den Judengegnern erzählen ja ihren Gläubigen von einem besondern „Judengott" und möchten bei Leibe nicht in den Verdacht kommen, bei diesem Gott zu schwören. Den andern sind die — nicht gerade zahlreichen — jüdischen Richter ein Dom im Auge. Sie möchten ihnen Konflikte aller Art bereiten und hoffen auf solche, wenn ein jüdischer Richter eine speziell christliche Eidesformel vorzusprechen genöthigt tmd dieser oder jener Schwur- 20

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