Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1897)
- Article
- Berlin
- Date
- 1897-05-01
- Page
- 270 (sequence 4)
- Language
- German
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270 3m deutschen Reich. Schulleiter Mittheilung von dem Vorkommniß gemacht. Der Stellvertreter des erkrankten Direktors leitete eine Untersuchung ein und verfügte, als er den Hergang, wie in der Beschwerdeschrift geschildert, bestätigt fand, gegen die Anstifterin eine empfindliche Schulstrafe, nicht ohne in der Mittheilung an den Beschwerdeführer ausdrücklich seinem Empfinden Ausdruck zu geben, daß das Gefchenkgeben an Lehrer überhaupt eine Unsitte sei. Der Vater des bestraften KindeS versuchte vergeblich — und daö ist wohl das Bezeichnendste an dem ganzen Vorgang — gegen den Entscheid der Schule Einspruch zu erheben. Ein merkwürdiges Zusammentreffen ist eS nun, daß dieser Vater identisch ist mit dem Rektor jener Gemeindeschule des Westens, an deren Turnhalle wochenlang ein Plakat antisemitischen Inhalts angeschlagen war, welches entfernt wurde, nachdem infolge einer in öffentlicher Sitzung der Stadtverordneten erfolgten Rüge die Schuldeputation eine entsprechende Verfügung erließ". Der Redakteur der „Germania", P. Schlesinger, früher Chefredakteur der antisemitischen „Neichspost" in Wien und auch als Herausgeber vieler ultramontaner Schriften bekannt, wurde als Ausländer aus dem deutschen Reiche ausgewiesen. Wegen E r - regung öffentlichen Aergernisses war Schlesinger zu 400 Mark Geldstrafe verurtheilt worden. Wie von der hiesigen Verlagsbuchhandlung Hugo Storm mitgetheilt wurde, ist von der Polizei die Beschlagnahme des Buches „Briefe eines jungenDeutschen und e i n e r I ü d i n" in den Berliner Buchhandlungen angeordnet worden, ohne daß dem Verlag hierüber eine behördliche Eröffnung gemacht wurde. % Charlottenburg, 12. Mai. Der bekannte antisemitische Verleger der „Charlottenburger Nachrichten", Buchdruckereibesitzer Oswald Knorr, wurde von dem hiesigen Schöffengericht wegen Beleidigung des Landrichters, früheren Amtsrichters Dr. Hirsch, im Februar d. Js. zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt. Er legte gegen dieses Urtheil Berufung ein, aber auch die Staatsanwaltschaft that dies, weil die erste Instanz nicht auf ein Jahr Gefängniß erkannt hatte. Gegen Knorr schwebte 1895 ein auf Antrag des Buchdruckereibesitzers Schmücker eingeleitetes Verfahren wegen Betruges. Von dem hiesigen Schöffengericht, unter dem Vorsitz des Amtsrichters Dr. Hirsch, wurde damals Knorr verurtheilt; in der Berufungsinstanz erfolgte jedoch Freisprechung, weil der Zusammenhang zwischen der falschen Vorspiegelung und der Vermögensschädigung nicht für genügend nachgewiesen erachtet wurde. Darauf ließ Knorr am 1. Februar 1896 in seinem Blatte einen „Offenen Brief an Se. Ercellenz den Justiz-