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Im deutschen Reich · 1897-05-01 · Heft 5 (Mai 1897) · p. 240

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 5 (Mai 1897)
Article
Wie wir Staatsbürger wurden
Date
1897-05-01
Page
240 (sequence 2)
Language
German
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240 Im deutschen Reich. Gesetz, um hier Wandel zu schaffen. Die Leser dieser Zeilen, die ja vorwiegend unter unseren Vereinsgenossen zu suchen sind, werden uns zustimmen, wenn wir behaupten, daß die Gegner der Gleichberechtigung oft genug nicht wiffen, was der Staat seinen jüdischen Bürgern rechtlich schuldet. So ist es denn wohl kein überflüssiges Bemühen, an dieser Stelle zu sammeln, was zerstreut in Gesetzsammlungen und Parlamentsberichten, in Ministerialblättern und Archiven einst dazu gedient hat, die Marksteine unserer Rechtsentwicklung auf diesem Gebiete zu werden. Beginnen wir, da die Einzelstaaten in unserem Vaterlande die gesetzgeberische Arbeit des letzten Jahrhunderts wesentlich geleistet haben, mit der Rechtsgeschichte der Juden in Preußen. Aus berufener Feder werden wir hoffentlich nach und nach ähnliche Darstellungen der Entwicklung für die anderen Bundesstaaten bringen können. Preußens tiefste Emiedrigung hat, wie allbekannt, im Anfänge dieses Jahrhunderts dazu geführt, alle Kräfte zusammenzufaffen, die zur Befreiung des Vaterlandes, zur Hebung seiner geistigen und wirthschaftlichen Schätze noch nicht nutzbar gemacht waren. So beginnen wir denn, da hierbei auch der Juden gedacht wurde, mit der Stein-Hardenberg'schen Reformgesetzgebung. Wie die Bauern in Preußen dieser Periode erst ihre Befreiuung verdanken, so auch die Juden. Das Edikt vom II. März 1812 (G. S. S. 17) gestattet ihnen, unbeschränkt Grundstücke jeder Art zu erwerben. Wie sich die Mauern der Judengassen seitdem öffnen, so auch die Schranken, die deren Bewohner von Berufen aller Art fern hielten. Das schimpfliche Wucher-Privileg, welches den Juden gestattete, höhere Zinsen zu nehmen, als die Bekenner anderer Religionen, verlor damit seine Voraussetzung und siel zur Genugthuung der „Privileg irten" durch Edikt vom 20. April 1813. Voll dankbarer Gesinnung gegen das Vaterland, das sich seiner bedrückten Kinder endlich erinnerte, eilten mit der Blüthe ihrer Volksgenoffen die Juden zu den Waffen, nicht wenige als Freiwillige, um den Kampf gegen den fremden Unterdrücker zu bestehen. Auf den Schlachtfeldern der Befreiungskriege besiegelten die neuen Bürger ihren neuen Bund mit ihrem Blute. Wohl hat die Feder der Staatsmänner manches ver-

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