Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 4 (April 1897)
- Article
- Vereinsnachrichten
- Date
- 1897-04-01
- Page
- 232 (sequence 3)
- Language
- German
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232 3m deutschen Reich. jedenfalls schon längst vom Judenthum losgesagt, welches man für seine Agitation also gewiß nicht verantwortlich machen könne. — Nach Eröffnung der Diskussion gab Herr Apotheker Loewenstein dem Wunsche Ausdruck, daß die Rechtsschutz-Kommission des Central- Vereins durch Nichtjuristen ergänzt werden möchte, besonders durch solche, welche mit den Verhältnissen der Provinzialstädte vertraut seien. Nachdem Herr Rechtsanwalt Dr. Lövinson den Vorsitz an Herrn Oberlehrer Pr. Blaschke abgetreten hatte, antwortete der öftere dem Vorredner, daß die meisten Mitglieder der Kommission mit provinziellen Verhältnissen wohl vertraut seien, daß außerdem aber die Beherrschung der juristischen Formen für die Kommission, über welche Herr Loewenstein irrthümliche Begriffe zu hegen scheine, unerläßlich sei. Herr Journalist R. W o h l b e r g betonte, daß der Zug nach den Centren auf rein wirthschaftlichen Ursachen beruhe, daß das von der Rechtsschutz- Ztommission Geleistete aber auch in der Provinz als höchst werthvoll anerkannt werde. Herr Schriftsteller I. F r a e n k e l nahm ebenfalls Stellung gegen die Aeußerungen des Herrn Loewenstein und verwies dabei auf einzelne von der Kommission mühsam errungene, höchst erfreuliche Erfolge. Nachdem sich noch die Herren Adolph Sachs und Wiener in demselben Sinne kurz geäußert hatten, gab Herr Pr. Blaschke dem Bedauern darüber Ausdruck, daß in einer später in der „Volks-Zeitung" abgedruckten Notiz eines hiesigen jüdischen Blattes über den „Antisemitismus in der Schule" Klage geführt worden sei, ohne sich über die Zuverlässigkeit des von einem bis jetzt unbekannten Gewährsmanns über das angebliche antisemitische Verhalten eines hiesigen Gemeindeschullehrers erstatteten Berichts vorher an maßgebender Stelle zu erkundigen. Auf eine sodann von Herrn Apotheker Loewenstein an den Vorsitzenden gerichtete Anfrage über einen in Mannheim angeblich erlassenen Regimentsbefehl, die Zulassung von Juden zu dem Reserveoffizier-Examen betreffend, erwiederteHerr I)r. L ö v i n s o n , daß der Vorstand sich seiner Zeit sofort nach Mannheim gewandt und von dort den Bescheid erhalten habe, daß amtlich ein solcher Befehl nicht bekannt sei. Hierauf wurde die Versammlung geschlossen. A. L.