Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 4 (April 1897)
- Article
- Umschau
- Date
- 1897-04-01
- Page
- 210 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2316602-2316624-2316629-2320279--02382-2320382- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
210 Umschau ]|||ie Unterschätzung deS Gegners erweist sich stets als verhängnißvoll; vor diesem Fehler müflen sich die deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens jetzt mehr als je hüten, weil der niedrige Radau- Antisemitismus fast ganz von der Bildfläche verschwunden ist, und nun der weit gefährlichere, Jahre hindurch den akademischen Kreisen eingeimpfte schleichende Antisemitismus, der sich im gesellschaftlichen Verkehr, in der Gesetzgebung und Verwaltung von Zeit zu Zeit peinlichst fühlbar macht, den Judenhaß minder offen zur Schau trägt. Wer die Situation richtig erfaßt, der wird die Art, wie die deutsch-soziale Reformpartei am 2. April im Reichstage einen Vorstoß gegen die ihr verhaßten wenigen deutschen Richter jüdischen Glaubens unternahm, als einen meisterhaften politischen Schachzug gelten lassen, der wird aber auch erkennen, daß dieses Raffinement unserer Gegner alle Freunde der Abwehrbestrebungen zu vermehrter Wachsamkeit und erhöhtem Eifer veranlassen muß. Es fiel den Abgeordneten der deutsch-sozialen Reformpartei gar nicht ein, offen gegen das Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 vorzugehen; sie fanden ein Mittel, auf Umwegen ihr Ziel zu erreichen und ließen durch den Abg. Liebermann von Sonnenberg den scheinbar die Juden gar nicht berührenden Antrag stellen: „Die Bundesregierungen zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach bei allen gerichtlichen Vereidigungen von Parteien, Zeugen und Sachverständigen die konfessionelle Eidesformel wieder eingeführt wird". Fand dieser Antrag Annahme und erhielt er später Gesetzeskraft, so ließ sich unschwer voraussehen, daß sich einzelne Zeugen und Sachverständige weigern würden, einen spezifisch christlichen Eid vor einem jüdischen Richter zu schwören und daß damit die weitere Forderung, keine Juden mehr zum Richteramt gelangen zu laffen, sich begründen lassen würde. Die Annahme des Antrags auf Einführung der konfessionellen Eidesformel erschien im Voraus gesichert, weil derselbe den kirchlich gesinnten Konservativen sympathisch sein mußte und weil das Centrum, dessen einstiger nichts weniger als judenfeindlicher Führer Windthorst aus rein religiösen Gründen Aehnliches angestrebt hatte, dabei gewissermaßen in eine Zwangslage versetzt wurde. Daß mit der Annahme des Liebermann'schen Antrages verfassungsmäßig gewährleistete