Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 3 (März 1897)
- Article
- Berlin
- Date
- 1897-03-01
- Page
- 166 (sequence 4)
- Language
- German
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166 Im deutschen Reich. gericht zu Berlin verhandelten Privatklage, welche der bekannte äntisemitische Redakteur Karl Sedlatzek gegen den Redakteur L e v i n und den Rabbiner Dr. Singer aus Koblenz angestrengt hatte, weil in einem von den Letzteren verfaßten Artikel Ausdrücke, wie „dunkle Ehrenmänner", „Verleumder", „Tintenfisch, dessen Berührung man am besten vermeidet" rc. angewendet waren. Am meisten gekränkt war der Kläger darüber,, daß in dem Artikel gesagt war: „Vielleicht überläßt er (Ahlwardt) Veränderung halber sein Mandat dem festgesetzten „Deutschen" Sedlatzek um einen billigen Preis, und wäre es auch nur gegen Uebernahme der Abzahlung der Gerichtskosten, welche Ahlwardt in seinem berühmten Ehrabschneider prozeß zu zahlen hat." Der Vertreter des Klägers, R.-A. Ulrich, beantragte Gefängnißstrafen gegen die Angeklagten. R.-A. Dr. Holz bestritt, daß die anstößigen Ausdrücke des Artikels auf den Kläger gemünzt seien. Die Angeklagten hätten sich außerdem in einer Art Nothwehr befunden, denn der Privatkläger beschimpfe fast in jeder Nummer seiner Zeitung die Juden in ihrer Gesammtheit. Einem solchen Manne gegenüber müsse es den fortgesetzt Gereizten gestattet sein, die Dinge bei dem rechten Namen zu nennen. Der Gerichtshof hielt nur einfache Beleidigungen (§ 185) für vorliegend und verurtheilte den Angeklagten Lev in zu 100 Mark, Dr. Sin ger zu 50 Mark Geldstrafe. Verleumderische Beleidigung könne nicht angenommen werden, denn die Angeklagten könnten sich durchaus in gutem Glauben befinden, wenn sie annahmen, daß Sedlatzek wider besseres Wissen das Vorkommen der Ritualmorde behaupte, weil sie von ihrem Standpunkte aus fest davon überzeugt sein konnten, daß jeder Mensch mit gesunden Sinnen die Unsinnigkeit dieses Märchens erkennen müßte. O Landsberg a. W., 12. März. Die rührende Geduld, mit welcher die verletzendsten Ausfälle des Antisemitenblattes „Deutscher Bauernbund" hier bisher ertragen worden sind, scheint erschöpft zu sein, da jetzt gegen den Redakteur Paul Werner mehrere Prozesse schweben. Am 5. d. M. stand derselbe vor der Strafkammer unter der Anklage, den Landrichter von Liebermann beleidigt zu haben. In Nr. 45 des Werner'schen Blattes wurde geschildert, wie ein hochgestellter Jude seiner Wirthin einen unfreiwilligen Miethsabzug von 50 Mark gemacht habe, weil er durch seine Hochzeitsreise die gemiethete Wohnung einige Zeit nicht benutzt habe. Herr von Liebermann hatte nun mit seinem Hauswirth eine Vereinbarung getroffen, in welcher es sich ebenfalls um eine Verrechnung von 50 Mark handelte; er nahm deshalb an, daß der Artikel gegen ihn gerichtet fei und stellte