Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 3 (März 1897)
- Article
- Berlin
- Date
- 1897-03-01
- Page
- 163 (sequence 1)
- Language
- German
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163 Korrespondenz»«. » Berlin, 30. März. Von der staatlichen Unterrichtsverwaltung ist in Sachen des jüdischen Religionsunterrichts folgende Entscheidung getroffen worden: „Die Leiter der Schulanstalten Berlins, in denen jüdische Kinder ihren Profanunterricht empfangen, werden Anweisung erhalten, sich von jedem die Schule besuchenden Kind« mosaischer Religion innerhalb des schulpflichtigen Altereinen bescheinigten Nachweis darüber erbringen zu laffen, daß und von wem dieselben Religionsunterricht in ihrem Glauben erhalten. Die Namen derjenigen Kinder, welche ohne solchen Unterricht aufwachsen, werden alsdann von dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium dem Königlichen Polizeipräsidenten mitgetheilt werden, damit dieser in die Lage kommt, auf Grund des 8 62 des Gesetzes von: 23. Juli 1847 den Vorstand der Synagogen»Gemeinde anzuhalten, die betreffenden Kinder mit ordnungsmäßigem Religionsunterricht in ihrem Glauben zu versorgen und den Nachweis darüber zu erbringen." — In der am 7. März abgehaltcnen Sitzung der Repräsentanten der jüdischen Gemeinde theilte Herr Justizrath Meyer den Wortlaut der Verfügung der Unterrichtsverwaltung mit und betonte dabei, daß diesem Erlaffe zufolge der Gemeindevorstand die betreffenden Kinder mit ordnungsmäßigem jüdischen Religionsunterricht zu versorgen und den Nachweis darüber zu erbringen habe. Er würde eS als zweckmäßiger erachten, wenn dieser Zwang durch die Schulbehörde zur Ausübung käme. Gleichzeitig machte er der Versammlung die Mittheilung, daß Herr Rabbiner vr. Maybaum offiziell zur Centenarfeier eingeladen worden sei. In der am 18. März abgehaltenen Versammlung der Berliner Stadtverordneten sah fich der Stadtverordnete vr. Preuß veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß fich an der Turnhalle der 99. Gemeindeschule in Berlin W., Steinmetzstraße, ein Plakat befinde, welches laute: „Gäste, Christen, willkommen". Der Redner erklärt, daß es dem betreffenden Vereine nicht verwehrt werden solle, Gäste zuzulaffen, wie er wolle, aber die städtischen Schulgebäude seien jedenfalls nicht dazu da, den Kindern bei jedem Schulgange Glaubens- und Rassenhaß einzuprägen. Die Stadt habe die Verpflichtung, darauf zu achten, daß ihreGrundstücke nicht zuderartigenZwecken miß-