Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 3 (März 1897)
- Article
- Münchener Gerichte über Antisemitismus
- Date
- 1897-03-01
- Page
- 134 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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134 Im deutschen Reich. Ansichten bedürfe es keiner gemeinen Beschimpfungen und keiner Briefkasten-Notizen, in denen der Redakteur seine Hohngelüste befriedigt; politische Ansichten vertrete er in Leitartikeln. Auch der zweite Theil der Notiz genüge zu einer Verurtheilung: Wanzen sind übelriechende, häßliche, blutsaugende Thiere; damit werden die Juden verglichen, die Aufforderung zur Aushungerung ist ein ungerechtfertigter Eingriff in die fremde Rechtssphäre. Nicht nur die Juden, sondern auch mit Juden verwandte und befreundete Kreise, sowie überhaupt jeder gebildete Christ müsse bei solch gemeinen Angriffen Beunruhigung und Aergerniß empfinden. Der Staatsanwalt bat, unter Verwerfung der Berufung des Angeklagten, die des Amtsanwalts zu berücksichtigen und auf 40 Mk. Geldstrafe zu erkennen. Das Urtheil lautete unter Verwerfung beider Berufungen aus 20 Mk. und die Hälfte der Kosten der Berufung. Nur der zweite Theil des Artikels stehe unter Anklage, doch genüge die Gleichstellung der Juden mit Wanzen um Aergerniß zu geben; das Wort Aushungerung seialsVerhetzungderBevölkerung anzusehen.