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Im deutschen Reich · 1897-02-01 · Heft 2 (Februar 1897) · p. 96

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
3 (1897)
Issue
Heft 2 (Februar 1897)
Article
Berlin
Date
1897-02-01
Page
96 (sequence 2)
Language
German
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96 Im deutschen Reich. von Tausch und Herrn Finking keine Ahnung hatte, und verhaftet« den Gastgeber wegen Betruges. Die königliche Staatsanwaltschaft hatte die Verhaftung angeordnet, weil die zur Last deS F. fallenden Strasthaten eine sehr große Zahl ergaben und weil F. wegen Betruges und Urkundenfälschung bereits recht erhebliche Vorstrafen erhalten hat. Wegen schwerer Körperverletzung hatte stch der Kutscher L u b a s ch am 18. Januar vor der 3. Straftammer deS Berliner Landgerichts I zu verantworten. Am 31. Oktober v. I. hatten mehrere Kinder auf dem Hofe des Hauses, in dessen Remise Lubasch seine Mittagsruhe hielt, in lärmender Weise gespielt. Plötzlich stürzte Lubasch mit einer Peitsche auf den Sohn des im Hause wohnenden Kaufmanns D o c t o r los und schlug den zehnjährigen Knaben derart, daß dessen linkes Auge von einem Peitschenhieb getroffen wurde und . nach ärztlichem Gutachten die Sehkraft nicht wirk er gewinnen wird. Mehrere Zeugen bekundeten, daß der Angeklagte schon früher in Bezug auf die kleinen Söhne des Kaufmanns Doctor Aeußerungen gethan hatte, wie „die Judenjungens schlage ich noch todt". Hiernach hielt der Staatsanwalt vorsätzliche Körperverletzung für vorliegend und beantragte mit Rücksicht auf die eingetretenen schlimmen Folgen 1 Jahr Gesängniß. Der Gerichtshof erkannte nur auf 6 Monate Gefängniß, sprach aber dem Verletzten bezw. dessen Vater eine Buße von 1500 Mark zu. chst Charlottenburg, 17. Februar. Vor dem hiesigen Schöffengericht hatte sich gestern der bekannte antisemitische Redakteur der „Charlottenburger Nachrichten" Oswald Knorr wegen Beleidigung zu verantworten. Knorr hatte im Februar v. I. in seinem Blatte einen „offenen Brief" an den Justizminister veröffentlicht und darin schwere Vorwürfe gegen den Amtsrichter vr. Hirsch erhoben, der wenige Tage vorher in einer Privatklagesache gegen Knorr den Vorsitz geführt hatte. In diesem Brief wurde er nun von Knorr beschuldigt, gegen seine bessere Ueberzeugung geurtheilt und somit das Recht gebeugt zu haben. Der Amtsanwalt beantragte gegen Knorr 1 Jahr Gefängniß, was von dem Angeklagten mit einem lauten „Pfui" beantwortet wurde. Wegen dieser Ungebühr wurde Knorr in eine Geldstrafe von 15 Mark genommen. Wegen der Beleidigung erkannte das Gericht auf sechs Monate Gefängniß. chf: Perleberg, 12. Februar. In einer antisemitischen Versammlung hatte es kürzlich der Wanderredner B ö ck l e r dem konservativen Reichstags-Abgeordneten für die Westpriegnitz, von Podbielski, zum Vorwurf gemacht, daß er Erzeugnisse seines Gutes an Juden verkaufe.

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