Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1897)
- Article
- Berlin
- Date
- 1897-02-01
- Page
- 95 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316624-2316627--02108-2320030- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
95 Korrespondenzen. Berlin, 20. Februar. In Sachen des jüdischen Religionsunterrichts für Mädchen hat die Berliner Repräsentanten-Versammlung in ihrer letzten Sitzung eine gemischte Deputation eingesetzt, die mit der. Ausarbeitung einer diesbezüglichen Eingabe an das Kultusministerium betraut wurde. Die Unterrichts-Kommission des preußischen Abgeordnetenhauses berieth kürzlich über eine Petition des Aachener Synagogen-Vorstandes, die Einrichtung jüdischen Religionsunterrichts am dortigen Kaiser Wilhelm-Gymnasium betreffend. Die Kommission ging über dieses Gesuch zur Tagesordnung über, weil der „jüdische Religionsunterricht an höheren Schulen als allgemein verbindliches Fach nicht anerkannt sei und deshalb eine Verpflichtung zu seiner Einrichtung nicht bestehe, nach der Verwaltungspraxis aber den Synagogen-Gemeinden unter allen Umständen die Hälfte der Kosten bei der Einführung auferlegt würde". In der Berliner Rechtsanwaltschaft zirkulirt zur Unterschrift eine Eingabe an den Vorstand der Anwaltskammer, in welcher derselbe befragt wird, ob ihm bekannt sei, daß bei der Bert Heilung der Notariate von dem preußischen Justizministerium nach ch r i st - licher und jüdischer Religion unterschieden werde; ob bereits Schritte gegen diese Unterscheidung gerichtet seien oder was der Vorstand zu Lhun gedenke, um sie zu beseitigen, da sie mit § 50 der Rechtsanwaltsordnung unvereinbar sei. Daß eine solche Unterscheidung thatsächlich gemacht werde, sei auf private Vorstellungen von den Dezernenten im Justizministerium bereits bestätigt worden. Unter dem Verdacht, bei dem Vertriebe „patriotischer und religiöser" Lieferungswerke Betrügereien verübt zu haben, ist, wie die „Jüd. Presse" berichtet, am 13. Dezember v. I. der Verlagsbuchhändler Ern st Finking verhaftet worden, der als Geldmann der antisemitischen Partei in Berlin galt. Ueber die eigenartigen Umstände seiner Festnahme berichtet das genannte Blatt: „Er hatte verschiedene seiner besten Freunde zu einem Champagner-Diner nach seiner Wohnung in der Hessischenstraße 12, II. geladen. Unter anderen war in der Gesellschaft auch der Kriminalkommissar v. Tausch als Gast anwesend. Während des Diners erschien ein anderer Kriminalkommissar, 'der von dem intimen Verhältniß zwischen Herrn