Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1897)
- Article
- Vereinsnachrichten
- Date
- 1897-01-01
- Page
- 59 (sequence 2)
- Language
- German
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Vereinsnachrichten. 69 Flugblatt verbreiteten Aufruf, der von 500 Bewohnern des dortigen Kreises unterzeichnet war, die Landwirthe deS Westhavellandes aufgefordert wurden, bei ihren Einkäufen nur solche Geschäfte zu berücksichtigen, über deren konservative oder antisemitische nationale Gesinnung kein Zweifel bestehe. Ein solcher Kreuzzug gegen die wenigen im Kreise Westhavelland wohnenden Juden, von denen sich keiner an irgend einer politischen Agitation betheiligt hatte, machte eine Abwehr nöthig. Wir haben sowohl gegen den verantwortlichen Redakteur des Kreisblattes als auch gegen die Unterzeichner jenes Aufrufs Strafanzeige wegen groben Unfuges erstattet, außerdem bei dem Landrath von Loebell Beschwerde über die Redaktion des Kreisblattes erhoben, welches das Monopol der amtlichen Anzeigen besitzt, dessen Lektüre aber niemandem mehr zugemuthet werden kann, dem die Judenhetze widerlich ist. Es kam hierbei besonders darauf an, öffentlich gegen ein deutschen Juden zugefügtes Unrecht zu protestiren, aber auch weiteren Mißbrauch von Kreisblättern zu verhüten, schließlich auch die Unterzeichner jenes Aufrufs zu belehren, wozu sie ihre Namen hergegeben haben! Der Nitualmord-M ä r ch en -Prozeß des genug bekannten Redakteurs Carl Sedlatzek sollte am 15. d. M. zum zweiten Male in Leipzig im Reichsgerichte zur Entscheidung kommen. Im „General-Anzeiger" wurde am Abend vorher mit der Bemerkung darauf hingewiesen, es sei dies derselbe Senat, welcher das vorige Mal das freisprechende Urtheil aufhob, weshalb Sedlatzek entweder den ganzen Senat oder, falls dies nicht angängig, den Senatspräsidenten Löwenstein abzulehnen beabsichtige. In der Revisions- Verhandlung, zu welcher der Angeklagte Sedlatzek persönlich erschienen war, stellte der Vertheidiger deffelben, Rechtsanwalt Ulrich aus Berlin, ein Ablehnungsgesuch, gestützt auf §§ 24, 25 St.-P.-O., falls unter den den hohen Gerichtshof bildenden Richtern einer sich besinde, welcher jüdischer Abstammung sei. Bei dem politischen Charakter, welchen dieser Prozeß trage, und da der inkriminirte Artikel sich gegen den „jüdischen Gott" richte, könne ein Richter jüdischer Abstammung sich gekränkt fühlen und sei deshalb als befangen anzusehen. Auf die Belehrung des Präsidenten vr.Loewenstein, daß in einem solchen Anträge die betreffenden abzulehnenden Richter genannt werden müßten, sagte der Vertheidiger, daß er dann den Präsidenten ablehne. Der Vorsitzende erklärte, daß nun ein neuer Termin bestimmt werden müffe. Der Vertreter der Reichsanwaltschaft sprach den Wunsch aus, der Gerichtshof möge sich darüber möglichst gleich schlüssig werden, damit eventuell die Sache