Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 3 (1897)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1897)
- Article
- Berlin
- Date
- 1897-01-01
- Page
- 47 (sequence 1)
- Language
- German
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47 Korrespondenzen. * Berlin, 20. Januar. Das neue Hospital der jüdischen Gemeinde in Berlin, Oranienburgerftr. 31, ist in feierlicher Weise eingeweiht worden. Das alte, Auguststr. 16 befindliche Siechenhäus wurde 1875 aus den Dritteln der Schenkungen erbaut, welche Kaufmann Bendix letztwillig, sowie eine Schwester Adolf Reichenheim's im Betrage von je 90 000 Mark der Gemeinde gemacht hatten. Im Dezember 1893 überwiesen Moritz Mannheimer und seine Gattin Bertha, geb. Leweß, der Anstalt ein Kapital von 320 000 Mark zum Zweck der Vergrößerung der Anstalt und ihrer Verlegung nach einem neu zu erbauenden Gebäude. Die Anstalt ist dazu bestimmt, achtzig durch körperliches Leiden dauernd erwerbsunfähigen männlichen oder weiblichen Mitgliedern der Berliner jüdischen Gemeinde vollständig freien Unterhalt zu gewähren. Am 28. und 29. Dezember tagte in Berlin eine aus den verschiedensten Gauen Deutschlands beschickte Rabbiner-Versammlung, deren Berathungen voraussichtlich die erfreuliche Folge haben werden, daß der seit 1884 bestehende „Rabbinerverband" in seiner nunmehrigen Reorganisation alle Rabbiner Deutschlands zu seinen Mitgliedern zählen wird. Das von Dr. Maybaum vorgelegte Statut wurde fast in allen Punkten einstimmig angenommen und Berlin zum Sitze des Verbandes bestimmt. Der Verband wird von einem Central- Ausschusse geleitet, der die Ausführung seiner Beschlüsse einem aus fünf Mitgliedern bestehenoen Vorstand überträgt. General-Versammlungen sollen in der Regel alle drei Jahre stattfinden. Rach sorgfältigen Erwägungen und Berathungen ist die von dem letzten Gemeindetage des Deutsch-Israelitischen G emeindebundes beschlossene Petition am 8. Januar an den preußischen Kultusminister abgegangen, und zwar mit den Unterschriften sämmtlicher preußischer Mitglieder (mit einer einzigen Ausnahme) des Ausschusses und der Lehrabtheilung des „Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes". Die Petition fordert erstens die Einf ü h r u n g des jüdischen Religionsunterrichts an j e d e r p r e u ß i s ch e u Schule, sobald eine angemessene Anzahl jüdischer Schüler an ihr vorhanden ist, und zweitens, daß dieser Unterricht für alle'diejenigen jüdischen Schüler obligatorisch sei, deren Eltern oder Erzieher für sie nicht einen anderweiten angemessenen