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Im deutschen Reich · 1896-12-01 · Heft 12 (Dezember 1896) · p. 630

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
2 (1896)
Issue
Heft 12 (Dezember 1896)
Article
Berlin
Date
1896-12-01
Page
630 (sequence 6)
Language
German
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630 3m deutschen Reich. seine Anstalt besuchenden jüdischen Kinder — denn dazu ist der Jndifferentismus leider zu groß — sondern aus eigenster Initiative heraus, um der Gewissensnoth seiner Zöglinge ein Ende zu bereiten, beschlossen, den jüdischen Religions-Unterricht als Lehrgegenstand, und zwar obligatorisch einzuführen und diesen Entschluß auch rasch in die That umgesetzt. Meine Schwester (wissenschaftlich geprüfte Lehrerin und auch in der jüdischen Religionskunde von dem inzwischen verstorbenen Rabbiner Dr. JoA-Breslau unterrichtet und geprüft) erhielt zu Beginn des laufenden Semesters von dem ihr von früher her bekannten Herrn Schulvorsteher einen diesbezüglichen Lehrauftrag für seine sämmtlichen Klassen. Nachdem sie sich der vorgeschriebenen Nachprüfung durch einen der Rabbiner der hiesigen jüdischen (Gemeinde hat unterziehen müssen, unterrichtet meine Schwester, und nicht etwa als Hülsslehrerin, sondern, wie Herr Schmitt in seiner Einsührungsrede ausdrücklich hervorhob, in der Eigenschaft einer völlig gleichberechtigten, wissenschaftlichen Lehrkraft. Dieses Faktuni ist, meine ich, geeigneter als alle Raisonnements, den Beweis dafür zu erbringen, daß es um die Schulverhältnisse des Westens, insoweit sie das Judenthum angehen, durchaus nicht so schlimm bestellt ist. Mag Herr Schmitt mit seinen: Vorgehen heute noch vereinzelt dastehen, sicher dürften sich bald Nachahmer auf diesen: bisher so vernachlässigter: 6) e b i e t e finden. Jedenfalls wäre nichts verkehrter, als Sonderbestrebungen auf den: Gebiete der Schule zu huldigen durch Gründung einer rein konfessionellen Anstalt! Es hieße dies in der heutigen Zeit der scharfen Kontraste ein hohes Maas; von Verantwortlichkeit auf sich nehmen und die Geschäfte des Antisemitismus besorgen." Gegen den verantwortlichen Redakteur der „Deutsch-sozialen Blätter" L. H o g r e f e in Berlin und den Privatdozenten Du. Bischofs in Leipzig haben der Verfasser und der Verleger einer Übersetzung des „babylonischen Tal m u d " Lazarus Goldschmidt und Hugo Bloch, in Firma S. Ealvarp & Co. in Berlin, Privatklage erhoben. In der von Dr. Bischofs verfaßten und am 10. Sevten:ber d. Js. in den „Deutsch-sozialen Blättern" veröffentlichten Besprechung der Arbeit Goldschmidts wurden letzterem grobe Fehler und Blasphemien vorgeworfen; außerdem wurde darin vor dem Ankauf des Werks gewarnt. Als Sachverständige sind vorgeschlagen die Professoren Schrader-Berlin, Siegfried-Jena, David Heinrich Müller-Wien, Nöldecke-Straßburg und Rabbiner Dr. Hahn- Charlottenburg.

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