Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 2 (1896)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1896)
- Article
- Umschau
- Date
- 1896-12-01
- Page
- 616 (sequence 1)
- Language
- German
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616 Umschau. iese Dinge sind keineswegs dazu angethan, von Juden bejubelt „ÄW werden, aber sie beweisen immerhin sonnenklar, daß der Antisemitismus in Deutschland seine Spitze längst nicht mehr nur gegen die Juden richtet und nicht nur diese allein zu schädigen droht." So schrieben wir in der „Umschau" unseres November-Heftes (Nr. 11, S. 563) und der sensationelle Verlauf des Beleidigungs¬ und Preßprozesses gegen Leckert undGe nossen hat bald darauf diese Behauptung vollinhaltlich bestätigt. Die eminente Bedeutung dieses Prozesies, welcher sich vor der dritten Strafkammer des Landgerichts Berlin I abgespielt und alle politischen Kreise aufs Tiefste erregt hat, lag, wie der Oberstaatsanwalt Drescher in seinem Plaidoyer ausführte, in den Personen der Beleidigten und in dem Gegenstände der Beleidigung. Beleidigt waren der Staatssekretär von Marschall, Prinz Alexander zu Hohenlohe und der Wirkt. Legationsrath Dr. Hammann in Bezug auf ihre Amtsehre, am Schwersten eigentlich der Hofmarschall Graf zu Eulenburg, dem nachgesagt war, die Intentionen des Kaisers zum Schaden seines Vaterlandes und englischen Einflüssen gehorchend eigenmächtig durchkreuzt zu haben. Die Anregung zu diesem denkwürdigen und voraussichtlich folgenreichen Prozeß hat jedenfalls der Staatssekretär von Marschall gegeben, der damit, wie ein deutschfreundliches italienisches Blatt schrieb, seinem Vaterlande und seinem Kaiser einen großen Dienst leistete. Sein offenes Bekenntniß, daß er sich vor seinen Gegnern in die Oeffentlichkeit geflüchtet habe, ist bereits zu einem geflügelten Wort geworden. Auf die deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens hat es sicher den tiefsten Eindruck gemacht, weil auch sie vor drei Jahren aus arger Bedrängniß heraus sich an die Oeffentlichkeit wandten und durch die weithin wiederhallende Losung „Selbstvertheidigung im vollen Lichte der Oeffentlichkeit" mannhaft bekundeten, daß weder ihr bürgerliches Wirken noch ihr Glaube das Licht zu scheuen habe. Was den Staatssekretär dazu brachte, sich an die Oeffentlichkeit zu wenden, war eine Verdächtigung, welche wiederholt in denselben Organen auftauchte, in welchen auch die gegen uns gerichteten Verleumdungen ihre Brutstätte haben. Jene Verdächtigung, welche